Aufruf der Landesbeauftragten zur Überprüfung kommunaler Abgeordneter und Wahlbe-amter nach §§ 20 und 21 Stasiunterlagengesetz

von 14. Juni 2014

Es ist wichtig, dass sie nicht an-greifbar sind für Verdächtigungen. Deshalb lautet mein Aufruf, noch in der Anfangszeit ihres Mandats, einen Beschluss zur Überprüfung der Abgeordneten und der Wahlbe-amten zu fassen.

Die Fälschungen der Wahlergebnisse im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 1989 haben für viele Menschen in der DDR einen Stein ins Rollen gebracht. Die es mit-erlebt haben, wissen, wie wertvoll Demokratie und Transparenz sind. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz eröffnet die Möglichkeit, auf diesem Weg weiterzugehen.

Abgeordnete sind auch Dienstvorgesetzte für Wahlbeamte. Sie können deren Über-prüfung mit Beschluss beantragen.

Bis 2019 ist nach Stasiunterlagengesetz die Möglichkeit gegeben, die Abgeordneten und Wahlbeamten (Bürgermeister, Landräte, Beigeordnete) auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR überprüfen zu lassen. Diese Möglichkeit sollten die kommunalen Vertretungskörper-schaften nutzen.

Die Landesbeauftragte stellt dazu eine Handreichung zur Verfügung, die den Abge-ordneten in den nächsten Tagen zugehen wird.

Sie ist auf der Internet-Seite der Landesbeauftragten abrufbar (s. Hintergrund).

Hintergrund:

Das genaue Verfahren ist in der frisch veröffentlichten Handreichung erläutert. Musterbeschlüsse für die Überprüfung nebst einer Muster-Geschäftsordnung und eine Kopiervorlage für die Überprüfung finden Sie online oder können bei uns abgefordert werden.

Hier finden Sie die Handreichung, Musterbeschlüsse und das Formblatt:

http://www.stasi-unterlagen.sachsen-anhalt.de/aktuelles-neu/

Was man auch wissen sollte:

• Eine etwaige ehemalige Verpflichtung Jugendlicher als inoffizielle Mitarbeiter der Staatssicherheit wird nicht beauskunftet.

• Wenn eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit festgestellt wird, soll dies zunächst vertrau-lich in einer zuvor gewählten Überprüfungskommission (Sonderausschuss) mit dem Betroffenen be-sprochen und bewertet werden. (s. Handreichung)