Aufruf für Ehrenamt

von 12. Februar 2003

Über die Dauer der vierjährigen Amtsperiode, die am 1. Januar 2004 beginnt, üben die Beisitzer eine verantwortungsvolle, an Weisung nicht gebundene Tätigkeit im öffentlichen Leben aus. Im Rahmen dieser Aufgabe wird über die Berechtigung von Wehrpflichtigen den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, mitbestimmt. Die Beisitzer kommen voraussichtlich in etwa fünf bis acht Sitzungen jährlich in Halle zum Einsatz. Die Entschädigung der Beisitzer wird nach dem Gesetz über die Entschädigung ehrenamtlicher Richter vom Bund geregelt. Im übrigen müssen Beisitzer Deutsche sein, das 32. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Halle haben. Sie sollen die Voraussetzungen der Befähigung zum Amt eines Jugendschöffen besitzen, also über Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen bezüglich der Lebensauffassung und Lebenswelt junger Leute verfügen. Interessierte Bürger werden gebeten, sich mündlich oder schriftlich unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Tätigkeit sowie Wohnanschrift und Telefonnummer an den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Halle (Saale), Schopenhauerstraße 4, zu wenden. Für Auskünfte steht der Fachbereich unter Telefon 221 5685 zur Verfügung. (Quelle: Stadt Halle)