Ausbruch der Geflügelpest im Saalekreis

von 26. März 2021

Zum Beobachtungsgebiet wurde durch die Allgemeinverfügung der Stadt Halle (Saale) vom 25.03.2021 folgendes Gebiet erklärt:

  • Stadtteil Tornau;

  • Stadtteil Seeben;

  • Stadtteil Heide-Nord/Blumenau;

  • Ortslage Lettin inkl. NSG Lunzberge und LSG Saaletal;

  • alle Bereiche der Stadtteile Seeben und Kröllwitz,

die nördlich der folgenden Linie liegen (einschließlich NSG Brandberge):

• Verlängerter Mötzlicher Straße von der Einmündung Lilienthalweg stadteinwärts folgend,

• entlang Mötzlicher Straße bis Trothaer Straße,

• Trothaer Straße Richtung Süden bis Abzweigung Seebener Straße,

• Seebener Straße folgend übergehend in Fährstraße und anschließend Kröllwitzer Straße,

• dem Verlauf der Kröllwitzer Straße nach Nordwesten über die Saale (Giebichensteinbrücke) folgend,

• übergehend in die Dölauer Straße bis zur Kreuzung Dölauer Straße / Brandbergweg / Nordstraße.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Stadt Halle (Saale) www.halle.de veröffentlicht.

Die Geflügelpest ist eine schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruskrankheit, deren Ausbruch weitreichende wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrie haben kann.

Es liegt im öffentlichen Interesse, dass die Tierseuche schnellstmöglich erkannt und unverzüglich eingedämmt wird. Die Weiterverbreitung kann durch Kontakt mit infizierten Wild- oder gehaltenen Vögeln oder deren Ausscheidungen erfolgen. Dieser Kontakt muss unbedingt verhindert werden.

Seit Jahresbeginn wurde das hochpathogene Geflügelpestvirus (HPAI-Virus) bei 530 Wildvögeln und in 109 Geflügelbeständen in Deutschland nachgewiesen, im März 2021 auch bei Wildvögeln und Geflügelbeständen in Sachsen-Anhalt. Daher wurde bereits im Dezember 2020 durch die Stadt Halle (Saale) mit der weiterhin gültigen Allgemeinverordnung vom 23. Dezember 2020 ein Aufstallungsgebot für Geflügel im gesamten Stadtgebiet verfügt.

Das Virus kann aus einem infizierten Nutzgeflügelbestand z. B über infizierte Tiere oder deren Fleisch, kontaminierte Gegenstände, an Schuhsohlen, Händen o. ä. haftend weiterverbreitet werden.

Aus diesem Grund hat die Stadt Halle (Saale) für das beschriebene Beobachtungsgebiet umfangreiche Maßnahmen verfügt, die im Detail in der Allgemeinverfügung der Stadt Halle (Saale) vom 25. März 2021 zu finden sind.

Im Beobachtungsgebiet gelten damit u. a. folgende Schutzmaßnahmen:

  • Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild sowie Eier dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.

  • Von Geflügel oder Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.

  • Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegschutzkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen.

  • Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass die Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird

In der Stadt Halle (Saale) sind 58 bekannte Geflügelhalter von diesen Schutzmaßnahmen betroffen.

In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die regulären Pflichten von Geflügelhaltern gemäß Geflügelpestverordnung hingewiesen:

  • Die Haltung von Geflügel (auch Hobbyhalter!) ist dem Fachbereich Gesundheit, Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Kreuzerstr. 12, 06132 Halle (Saale), Tel. 0345-221 36 10 oder veterinaeramt@halle.de unverzüglich anzuzeigen.

  • Futter und Einstreu dürfen nicht an Orten aufbewahrt werden, zu denen Wildvögel Zugang haben.

  • Bei vermehrten Todesfällen, Veränderungen der Legeleistungen oder bei Gewichtsabnahme hat der Besitzer durch einen Tierarzt Geflügelpest ausschließen zu lassen.

  • Der Halter muss ein Register über Zugänge und Abgänge von Geflügel führen

Stadt Halle (Saale)