Auslaufen der 3-G-Regel am Landgericht

Auslaufen der 3-G-Regel am Landgericht
von 7. März 2022

Grundlage für die 3-G-Regel war eine Übereinkunft zwischen dem Präsidenten des Landgerichts in Ausübung seines Hausrechts und aller verhandelnden Richterinnen und Richter in Ausübung ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse.

Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Pandemiegeschehens und der Planung der Bundesregierung, bis zum 20. März die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückzunehmen, wurde diese Vereinbarung nicht verlängert.

Die Maskenpflicht im Gebäude bleibt weiterhin bestehen. Weitere Einschränkungen im Gerichtssaal liegen im Verantwortungsbereich der/des jeweiligen Vorsitzenden.