Ausschuss gegen Geschwisterermäßigung bei Kita-Gebühren

von 6. Oktober 2009

Am vergangenen Donnerstag hat der Jugendhilfeausschuss mehrheitlich mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Freien Trägern einen Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen zur Geschwisterermäßigung bei den Kita-Gebühren abgelehnt. Sie wollen zunächst die gesetzlichen Änderungen abwarten. Lediglich die Antragsteller und die Partei „Die Linke“ votierten dafür.

Kritik am Abstimmungsverhalten kommt nun per Mitteilung von den Grünen. „Familien mit mehreren Kindern müssen in Halle seit der letzten Gebührenanhebung zum 01. Juli 2009 überproportional mehr bezahlen“, heißt es darin von Inés Brock. Sie verweist unter anderem auf Regelungen in Dessau-Roßlau und Magdeburg. „Was dort geht, muss auch in Halle möglich sein. Wir halten es für zynisch, darauf zu verweisen, dass ja im Landtag eine Gesetzesänderung vorbereitet wird, auf die man dann irgendwann in der Zukunft auch in Halle mit einer Gebührenanpassung reagieren könnte.“

Das sieht man in der Verwaltung anders. Magdeburg beispielsweise habe gar keine städtischen Kindertagesstätten mehr, wie Sozialdezernent Tobias Kogge erläuterte. Damit unterliegt die Landeshauptstadt auch anderen gesetzlichen Auflagen als die Saalestadt. Dessau unterdessen sei auch, genau wie Halle, zu einer Änderung der Satzung aufgefordert worden.

Die FDP will unterdessen auf die Situation reagieren und die städtischen Kitas an Freie Träger abgeben. Einen entsprechenden Antrag im Jugendhilfeausschuss ließen die Liberalen allerdings vertagen. Es bestehe noch Recherchebedarf.

Vor einem halben Jahr hatte der Stadtrat nach heftigen Debatten mehrheitlich die aktuelle Gebührensatzung verabschiedet. Sobald eine Geschwisterermäßigung gesetzlich möglich ist, solle diese wieder eingeführt werden. Derzeit behandelt der Landtag einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Halle hatte sechs Jahre lang eine Geschwisterermäßigung. Dies hatte jedoch der Landesrechnungshof angekreidet. Die derzeitige Regelung, nach der es nur für kinderreiche, nicht aber für einkommensarme Familien günstigere Gebühren gibt, entspreche nicht den Gesetzen, hatten die Prüfer bemängelt.

Viel Streit hatte es um die neuen Gebühren gegeben. Weil Eltern mit mehreren Kindern keine Geschwisterermäßigung mehr erhalten, hatten sich ihre monatlichen Ausgaben stark erhöht. Um die Gebühren etwas zu dämpfen, war jedoch eine Obergrenze eingeführt worden.