Bei diesen Arbeiten müssen die Beschäftigten vor den Gefahren aus dem laufenden Bahnbetrieb gewarnt und geschützt werden. Die Warnsignale (Rottenwarnanlage und Typhone) müssen für alle Arbeitenden gut wahrnehmbar sein, deshalb liegt ihr Schallpegel über dem der eingesetzten Baumaschinen.
Trotz Einsatz lärmgedämpfter Arbeitsgeräte und Gleisbaufahrzeuge lassen sich ruhestörende Geräusche nicht vermeiden.
Die Deutsche Bahn bittet Reisende und Anwohner um Entschuldigung für die entstehenden Unannehmlichkeiten.