Dieser Tage ziehen wieder die Kettensägen der Stadtverwaltung durch Halle (Saale). Am Dienstag und Mittwoch hat es nun den Landrain erwischt. Gleich vier Ahorn-Bäume wurden hier gefällt, obwohl das mitten in der Brutzeit eigentlich nicht zulässig ist.
Die Stadtverwaltung verteidigt ihr Vorgehen. Die Fällungen seien genehmigt, hätten durch die beauftragte Firma jedoch nicht bis Ende Februar erledigt werden können. In besonderen Fällen der Gefahrenabwehr, die hier auf Grund des Zustandes der Bäume im Öffentlichen Verkehrsraum gegeben war, können Bäume auch außerhalb der Brutzeit gefällt werden, wenn sich in ihrem Geäst keine bebrüteten Nester befinden, teilte die Stadtverwaltung auf Nachfrage von HalleForum.de mit. Das ist vor Fällung zu überprüfen, was bei den Bäumen am Landrain auch geschehen ist. Keiner der Bäume trug ein Vogelnest. Damit ist die Fällung gem. §39 Bundesnaturschutzgesetz auch in der Brutzeit möglich.
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