Belastungen für Unternehmen vermeiden

von 12. Dezember 2012

Die Neuregelung betrifft auch die Wirtschaft und tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Martin Kröber vom MDR gab einen Überblick über die Neuregelung und stellte sich den Fragen aus der Unternehmerschaft.

Anlässlich der Veranstaltung erneuerte die IHK ihre Kritik an der Neuregelung. Zwar konnte die IHK-Organisation gemeinsam mit anderen Verbänden gegenüber den ursprünglichen Plänen der Länder Mehrbelastungen für die meisten kleinen Betriebe abwenden. Dennoch laufe die nun in Kraft tretende Änderung noch immer auf Mehrbelastungen für bestimmte Unternehmen hinaus. Betroffen seien insbesondere Unternehmen, die viele Fahrzeuge unterhalten, wie beispielsweise Autohäuser und Speditionen. Höhere Kosten kommen auch auf das Gastgewerbe und generell auf Unternehmen mit vielen Betriebsstätten zu. „Dass bis jetzt keine Regelung gefunden wurde, die solche Mehrbelastungen vermeiden, ist sehr bedauerlich“, so Christof Wockenfuß, Abteilungsleiter für Standortpolitik bei der IHK. Wichtig sei, dass die für 2014 geplante Evaluierung dazu genutzt werde, am neuen Rundfunkbeitrag nachzubessern und Mehrbelastungen einzelner Unternehmen und Branchen abzustellen.

Auch müsse über das Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten diskutiert werden. „Jeder Unternehmer weiß, dass sein Erfolg nicht nur von den Einnahmen, sondern auch von den Ausgaben abhängt. Da muss die Frage erlaubt sein, ob nicht auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestimmte Programmangebote vom eigentlichen Bildungs- und Informationsauftrag recht weit entfernt sind und genauso gut oder besser von privaten Sendern erbracht werden könnten.“ Faktisch handele es sich bei dem neuen Beitrag um eine Steuer, weil er nicht mehr im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistung stehe. Ob die Länder, in deren Verantwortung der öffentlich-rechtliche Rundfunk fällt, überhaupt befugt seien, eine solche Steuer zu beschließen, sei eine interessante Frage, so Wockenfuß abschließend.