Beratung zur Zukunft der Kneipenmeile Sternstraße

von 12. August 2002

Der Stadtrat hatte am 20. Juni vorigen Jahres probeweise für ein Jahr die Einrichtung einer Fußgängerzone in der östlichen Sternstraße beschlossen. Diese Zeit ist nun abgelaufen. Auf der Bürgerversammlung sollen die Erfahrungen ausgewertet sowie Entscheidungshilfen beziehungsweise Alternativen gefunden werden, wie die verkehrsrechtlichen Festsetzungen für die “Kneipenmeile” unter Berücksichtigung des künftigen Straßenbahnprojektes einschließlich des Umbaus des Franckeplatzes im Jahr 2003 sein sollen. Die künftige Gestaltung des Platzes lässt eine Ausfahrt für Kfz aus der Rannischen Straße zum Franckeplatz nicht mehr. Hierfür wurde mit einer Vielzahl von Varianten nach einer Alternative gesucht. Nach bisherigen Erkenntnissen muss der Verkehr aus der südlichen Altstadt so geführt werden, dass die beiden dann existierenden Ein- und Ausfahrten der südlichen Altstadt “Glauchaer Platz/An der Moritzkirche und “Waisenhausring/Kleine Brauhausstraße” den Fahrzeugverkehr aufnehmen können. Während für Pkw und Kleintransporter dafür Möglichkeiten bestehen, gibt es für den Lkw-Verkehr Probleme. Zwar ist der Anteil der Lkw mit lediglich einem Prozent des gesamten Kraftfahrzeugverkehrs gering. Aber trotzdem muss hierfür eine Lösung gefunden werden. Gespräche mit den Gaststätten-Wirten der “Kneipenmeile” haben verdeutlicht, dass sie eine Beibehaltung der Fußgängerzone fordern. Da dies mit Ordnungskräften – Polizei und Politessen – personell nur zum Teil gelingen kann, hoffen die Wirte auf eine wirksame Absperrung des Bereiches mit Pollern. Lediglich in der Zeit von möglicherweise 6 bis 12 Uhr sollte nach Meinung der Kneipenwirte der Lieferverkehr möglich sein. In dieser Zeit könnte dann auch der Lkw-Verkehr der südlichen Altstadt diese Verbindung nutzen. Parken wird entsprechend den Verkehrsregeln in der Fußgängerzone nicht möglich sein. Zu den Forderungen beziehungsweise den Vorstellungen der Gaststättenwirte melden die Anwohner Widerspruch an. Sie beklagen, dass sie nicht ganztägig zu ihren Wohnhäusern fahren können. Auf Probleme weist ebenfalls die Taxigenossenschaft hin, wenn Fahrgäste nicht direkt bis zu ihrem Ziel gefahren oder von dort abgeholt werden können. Die Bürgerversammlung am 20. August soll deshalb über die Planungen und unterschiedlichen Interessenlagen informieren und das Bild der Vielfalt der Bürgermeinungen verdeutlichen beziehungsweise vervollständigen. In Kenntnis dieser Meinungen wird der Stadtrat danach über eine umzusetzende Regelung zu entscheiden haben. Quelle: Presseamt, Stadt Halle