Beschleunigte Verfahren und gleichmäßige Auslastung der Gerichte

von 17. September 2015

„Derzeit sind die gerichtlichen Asylverfahren auf der Grundlage der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Asylverfahren vom 7. Juni 1994 am Verwaltungsgericht Magdeburg konzentriert. Das Verwaltungsgericht Magdeburg ist also landesweit für alle Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz und wegen Asylbewerberinnen und Asylbewerber betreffender Maßnahmen der Ausländerbehörden örtlich zuständig. Seit Erlass der Zuständigkeitsverordnung haben sich die Rahmenbedingungen jedoch grundlegend geändert. Gemäß dem Königsteiner Schlüssel muss Sachsen-Anhalt mit einer Aufnahme von vielleicht weit über 23.000 Flüchtlingen rechnen. Nach Einschätzung der Bundesregierung ist eine Abschwächung dieser Entwicklung nicht absehbar.

Mit der in jüngster Zeit drastisch angestiegenen Zahl von asylsuchenden Flüchtlingen ist auch die Zahl der entsprechenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren weiter stark angestiegen. Während die Asylkammern beim Verwaltungsgericht Magdeburg im Jahr 2011 insgesamt 635 Verfahrenseingänge verzeichneten, waren es im Jahr 2014 bereits 2.834 und allein im ersten Halbjahr 2015 schon 1.665 Verfahren. Diese enorme Verfahrenslast soll nicht nur durch die bereits erfolgte Einstellung neuer Richterinnen und Richter auf Probe bewältigt werden, sondern muss auch durch eine Verteilung der Arbeit auf beide Verwaltungsgerichte im Land Rechnung getragen werden.

Unsere Ziele liegen auf der Hand.

Wir wollen

  • eine Beschleunigung der Verfahren sowie

  • eine gleichmäßige Auslastung der Gerichte erreichen

  • und den Reiseaufwand für die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen für Verfahrensbeteiligte und Rechtsanwälte aus dem südlichen Teil des Landes verringern.

Dieser Gesetzentwurf ist damit nicht nur ein richtiger, sondern auch ein notwendiger Schritt.“

CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt