Bestechung: Urteil gegen Marseille rechtskräftig

von 6. Juli 2011

Das Bestechlichkeits-Urteil gegen den Hamburger Geschäftsmann Ulrichs Marseille, auch in Halle (Saale) durch Pflegeheime und Wohnungsgesellschaften bekannt, hat Bestand. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg habe bereits vergangene Woche eine Revision gegen das Urteil als Unbegründet zurückgewiesen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Nachprüfung des Urteils des Landgerichts Halle vom 28. Juli 2010 habe keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Marseille und die mitangeklagte Krankenkassen-Gutachterin des Medizinischen Dienstes hatten Revision eingelegt und sowohl formelle als auch materiellrechtliche Fehler geltend gemacht.

Marseille war vorgeworfen worden, der Gutachterin ein Fahrzeug kostenlos zur Verfügung gestellt zu haben, damit sie höhere Pflegeeinstufungen vornehme. Genau das soll die Frau auch getan haben.

Das Amtsgericht Halle hatte die Angeklagten wegen Vorteilsgewährung bzw. Vorteilsnahme verurteilt. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hatte das Landgericht Halle mit Urteil vom 28. Juli 2010 Marseille wegen Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und die Gutachterin wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Beide Freiheitsstrafen waren zur Bewährung ausgesetzt worden. Die Verurteilung ist nun rechtskräftig.