Besucherregelung in Gebäuden der Stadtverwaltung

von 25. November 2021

Der elektronische oder schriftliche Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus bzw. das negative Ergebnis eines PCR-Tests (durchgeführt vor max. 48 Stunden) oder PoC-Antigentests (durchgeführt vor max. 24 Stunden) wird an den Eingängen der Dienstgebäude kontrolliert. Der Nachweis eines negativen Antigenschnelltest-Ergebnisses muss von einer offiziellen Teststelle bescheinigt sein. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung werden gebeten, etwas mehr Zeit einzuplanen und die entsprechenden Nachweise bereitzuhalten. Darüber hinaus gelten in den Dienstgebäuden weiterhin die AHA-Regeln (Abstand halten – mindestens 1,5 Meter, Hygiene und grundsätzlich Maske tragen). Die bekannten Hygieneregeln, etwa im Hinblick auf die Husten- und Niesetikette, sind zu beachten. Personen, die grippeähnliche Symptome aufweisen, ist der Zugang zum Gebäude untersagt.