Bewährungsstrafe für Marseille

von 28. Juli 2010

(tov) Am Mittwoch hat das Landgericht in Halle (Saale) den Hamburger Unternehmer Ulrich Marseille wegen Bestechung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, ausgesetzt allerdings zu zwei Jahren auf Bewährung. Marseille soll zwischen 1999 und 2003 einer ebenfalls angeklagten ehemaligen Gutachterin des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ein geleastes Auto zur Verfügung gestellt haben. Nach Ansicht der Richter habe er damit höhere Pflegeeinstufungen für durch einen Pflegedienst der Marseille-Unternehmensgruppe betreute Senioren erreichen wollen. Verurteilt wurde auch die Gutachterin, sie erhielt eine 8monatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung. Zudem muss sie 21.000 Euro aus der Vorteilsgewährung zurückzahlen.

Marseille war wegen den Vorwürfen bereits im Oktober 2008 wegen Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen verurteilt worden – insgesamt 135.000 Euro. Dagegen hatte er damals Berufung eingelegt. Auch mit dem jetzigen Urteil will sich der Klinikunternehmer nicht zufrieden geben.