“”Bezahlbare”” Gesundheit für chronisch Kranke

von 23. Juli 2012

 Gesetzlich Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen bei Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen leisten. Ausnahmen hiervon gelten jedoch für Versicherte, deren persönliche Belastungsgrenze durch bereits geleistete Zuzahlungen im laufenden Jahr erreicht ist. Für chronisch Kranke ist diese Belastungsgrenze niedriger, weshalb weniger Zuzahlungen geleistet werden müssen.   Ein kostenloser Flyer, der im Rahmen eines bundesweiten Projektes entstanden ist, gibt Auskunft darüber, welche Voraussetzungen eine Krankheit erfüllen muss, um als „chronisch“ eingestuft zu werden. Auch informiert der Flyer darüber, welche Bescheinigungen einzuholen sind und wie die persönliche Belastungsgrenze ermittelt werden kann. Der Flyer liegt in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. kostenlos zur Abholung bereit oder kann auf der Homepage der Verbraucherzentrale unter www.vzsa.de heruntergeladen werden.