Bodo Ramelow neuer Bundesratspräsident

von 8. Oktober 2021

Präsidium

Er löst Dr. Reiner Haseloff ab, der im kommenden Jahr als erster Vizepräsident weiterhin Teil des Präsidiums bleibt. Zum zweiten Vizepräsidenten wurde Dr. Peter Tschentscher, Ministerpräsident der Freien und Hansestadt Hamburg gewählt.

Königsteiner Vereinbarung

Die Wahl folgte einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Sie geht auf die so genannte Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950 zurück. Durch die Rotation ist die Besetzung des Präsidentenamtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen. Außerdem wahrt die Vereinbarung den Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder: Jedes Land hat unabhängig von seiner Größe die Möglichkeit, den Vorsitz im Bundesrat zu übernehmen.

Vorgänger und Nachfolger im Präsidium

Auch für die Wahl der beiden Vizepräsidenten gibt es eine feste Regel: Zum ersten Vizepräsidenten wird stets der Präsident des Vorjahres und zum zweiten Vizepräsidenten der designierte Präsident des nachfolgenden Geschäftsjahres gewählt.

Grundlage der Wahl ist Artikel 52 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates – gewählt wurde einer Tradition folgend per Aufruf der einzelnen Länder.

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Plenarsitzung des Bundesrates am 08.10.2021