Brand in der Genthiner Straße 4

von 25. Januar 2017

Daneben koordinierten ein verantwortlicher Mitarbeiter und der zuständige Hausmeister die Unterbringung der Mieter, die ihre Wohnungen verlassen mussten. Ein Großteil der Mieter konnte in der Nacht zurück in ihre Wohnungen. Sieben Mieter wurden noch in der Brandnacht in einem halleschen Hotel untergebracht. Die HWG übernimmt hierfür die Kosten.

Aktuell steht die HWG im Kontakt zu allen betroffenen Mietern. Diese entscheiden selbstständig, ob sie weiterhin im Hotel oder anderweitig untergebracht werden wollen. Die HWG bietet im Bedarfsfall Ausweichwohnungen an. Generell gilt, dass sich Mieter sofort wieder in ihren Wohnungen in der Genthiner Straße aufhalten dürfen, sobald diese durch Feuerwehr und Polizei freigegeben wurden.

Zur Schadenshöhe sowie zum Zustand der vom Brand und den Löscharbeiten unmittelbar betroffenen Wohnungen kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage getroffen werden. Die HWG hat einen Dienstleister beauftragt, um die Rußrückstände in den Fluren zu beseitigen. Zudem wird sich ein Gutachter des Gebäudeversicherers vor Ort ein Bild vom Zustand machen.

Die HWG dankt allen beteiligten Rettungskräften für deren professionellen und umsichtigen Einsatz.