Bund-Länder-Gipfel: Neue bundesweite Corona-Regeln

von 29. September 2020

Bislang hat Deutschland die Corona-Krise auch dank der engen und konstruktiven Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit dem Bund gut bewältigt. Der strategische Dreiklang aus allgemein geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen, einem konsequenten Test- und Nachverfolgungsregime sowie der gezielten Reaktion auf besondere Ausbruchsgeschehen hat sich bewährt. Insbesondere haben gemeinsame Leitlinien für die Bewältigung regional unterschiedlicher Infektionsgeschehen und Hotspots ein bundesweit vergleichbares, aber regional angepasstes Vorgehen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung des Sars-CoV-2 Virus ermöglicht. So konnte die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland lange Zeit auf sehr niedrigem Niveau gehalten werden. Nachdem das Infektionsgeschehen in den letzten Wochen vor allem auf das Reisegeschehen zur Urlaubszeit zurückzuführen war, gilt es nun, das innerdeutsche Infektionsgeschehen stärker in den Fokus zu nehmen. Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung verhält sich dabei äußerst vernünftig und rücksichtsvoll. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürgern für die breite Unterstützung. Leider zeigen die Erfahrungen in jüngster Zeit aber auch, dass das Verhalten Einzelner zur Entwicklung eines neuerlichen innerdeutschen Infektionsgeschehens beitragen kann. Insgesamt steigt die Zahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 seit Ende Juli in Deutschland leider wieder an. Noch deutlicher zeigt sich diese Entwicklung in anderen benachbarten europäischen Ländern, wo die Zahlen teilweise schon jetzt über dem Stand von Ende März 2020 liegen. Angesichts der sinkenden Temperaturen, des vermehrten Aufenthalts in geschlossenen Räumen in der Herbst- und Winterzeit sowie der drohenden Grippesaison müssen wir jetzt besonders vorsichtig sein. Dies gilt gerade im Bereich der Freizeitgestaltung und privaten Feiern, die sich zuletzt als eine der maßgeblichen Ursachen für regionales Infektionsgeschehen gezeigt haben. In diesem Zusammenhang appellieren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nachdrücklich an die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger, bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen durch Angabe richtiger und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen zu unterstützen. Vorrangiges Ziel muss sein, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Präsenzbetrieb weiter zu betreiben sowie das Wiederanlaufen der Wirtschaft nach den empfindlichen Beschränkungen im Frühjahr und Sommer nicht zu gefährden.

Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die bisher gefassten Beschlüsse und die Strategie zur Bekämpfung der Pandemie. Zur Vermeidung eines unkontrollierten Ausbruchsgeschehens muss das Ziel weiterhin sein, die Infektionszahlen so gering zu halten, dass ihre Nachverfolgbarkeit durchgängig gewährleistet werden kann

Daher beschließen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

A. Abstands- und Hygienemaßnahmen konsequent beachten

1. Bund und Länder betonen erneut, dass in Zeiten relevant erhöhter und steigender Infektionszahlen vorerstkeine weiteren größeren Öffnungsschrittezu rechtfertigen sind. Vielmehr appellieren sie an alle Bürgerinnen und Bürger, die allgemeinen Abstands- und Hygienemaßnahmen wieder konsequent zu beachten und die Kontaktnachverfolgung durch ihre Mitwirkung bei der korrekten Datenerfassung zu ermöglichen. Das Virus verzeiht keine Nachlässigkeit – es zu bekämpfen kann nur gelingen, wenn jeder und jede Einzelne mithilft! Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert. Dies wird angesichts der jüngsten Vorfälle auch verstärkt bei falschen persönlichen Angaben auf angeordneten Gästelisten in Restaurants u.s.w. erfolgen. Auch hier soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro gelten. Ergänzend werden die Gaststättenbetreiber aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden. Die gemeinsame Erklärung des Runden Tisches zur Umsetzung der Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr vom 23. September 2020 und die Bereitschaft aller Beteiligten für eine konsequente Durchsetzung werden begrüßt.

2. Zu der allgemein gültigen Formel „AHA“ für 1,5m Abstand halten, Hygiene, Tragen von Alltagsmasken ist gerade in der kalten Jahreszeit mit steigenden Infektionszahlen ein „C“ für Corona-Warn-App nutzen und ein „L“ fürLüftenhinzuzufügen. Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen kann die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern. Wo freies Lüften durch Fenster und Türen nicht uneingeschränkt möglich ist, können raumlufttechnische Anlagen helfen, dass die Frischluftzufuhr erhöht und der Aerosolgehalt der Luft reduziert wird. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen daher die Empfehlung des Bundeskabinetts vom 9. September 2020 zum infektionsschutzgerechten Lüften. Das in diesem Beschluss verkündete Förderprogramm zur Umrüstung raumlufttechnischer Anlagen mit einem Volumen von 500 Mio. € für die Jahre 2020 und 2021 ist ein weiterer Baustein in der Pandemiebekämpfung. Bund und Länder werden gemeinsam darauf hinwirken, dass die Empfehlungen zum infektionsschutzgerechten Lüften breit bekanntgemacht werden und notwendige Anpassungsmaßnahmen an raumlufttechnischen Anlagen zügig erfolgen.
Der Schul- und Betreuungsbetrieb, der für die Zukunft der jungen Generation und auch für die Eltern und für die gesamte Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist, ist nun bundesweit angelaufen und trotz örtlicher Herausforderungen durch das Infektionsgeschehen sind die Erfahrungen bislang positiv. Der Schulfamilie und allen Beteiligten der Kinderbetreuung gilt hier ein besonderer Dank. Wo das regionale Pandemiegeschehen es erfordert, kann im Einzelfall eine Maskenpflicht im Unterricht helfen, diesen Präsenzbetrieb zu sichern. Besondere Bedeutung hat in der kalten Jahreszeit das regelmäßige Lüften, das eine Verringerung der Virus-Konzentration bewirkt und damit das Infektionsrisiko in Räumen senkt. Regelmäßiges Lüften kann durch eine CO2-Messung in den Räumen unterstützt werden. Um den Präsenzbetrieb zu sichern, müssen Hygieneregeln und die für den Schulbetrieb von der Kultusministerkonferenz aufgestellten Regeln weiter beachtet und gegebenenfalls entsprechend lagebedingt angepasst werden. Im Falle einer Infektion genügt es so, ein Cluster zu isolieren und den sonstigen Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Für symptomatische Schulkinder in der Herbst- und Winterzeit ist eine integrierte Teststrategie erforderlich, die genau definiert, wann eine Testung sinnvoll ist und die dies mit einem schnellen Zugang zu einer regionalen Testmöglichkeit so verbindet, dass daraus möglichst keine Fehlzeiten entstehen.

B. Test- und Nachverfolgungsregime

3. Bis zur Überarbeitung der Teststrategie und der Muster-Quarantäneverordnung auf der Grundlage des Beschlusses vom 27. August 2020 gelten die derzeitigen Regelungen fort. Die neue Teststrategie wird auch Regelungen zu neuenSchnelltest-Verfahren enthalten. So sollen zusätzlich zu den bisherigen Labortests in geeigneten Fällen vermehrt Schnelltests eingesetzt werden. In welchen Bereichen dies sinnvoll ist, wird in dem im Rahmen der letzten MPK angeforderten Bericht des Bundesgesundheitsministeriums dargestellt und in der jetzt anstehenden Fortschreibung der Teststrategie berücksichtigt.

4. Vor dem Hintergrund der auch in anderen Ländern steigenden Zahlen soll die im Beschluss vom 27. August 2020 verabschiedeteNeuregelung der Einreisequarantäneschnellstmöglich erfolgen, sobald eine effektive Umsetzung der Quarantänepflicht insbesondere mittels einer effektiven Übermittlung der Einreiseanmeldung an die örtlichen Gesundheitsämter gewährleistet ist. Bund und Länder begrüßen vor diesem Hintergrund die seit gestern begonnene Kontrolle der Aussteige-Karten durch die Bundespolizei und die schnelle Bearbeitung in Kooperation mit der Deutschen Post. Angesichts der beginnenden Herbstferien appellieren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und –chefs der Länder erneut an alle Bürgerinnen und Bürger Reisen in Risikogebiete zu unterlassen. Durch Sonderregelungen für notwendigen Reisebetrieb, insbesondere notwendige Geschäftsreisen, Grenzpendler, Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen, die Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen und unaufschiebbare medizinische Reisen, muss zwingend erforderliche Mobilität in diesen Bereichen allerdings möglich bleiben.

5. Ein Zusammentreffen weiter steigender Corona-Infektionszahlen mit der zu erwartendenGrippewellebringt in der Herbst- und Winterzeit eine besondere Herausforderung für das Gesundheitssystem. Dies gilt für die Krankenhäuser ebenso wie für die allgemeinen Hausarztpraxen. Um eine Überlastung der allgemeinen Strukturen zu verhindern, werden die Möglichkeiten des Einsatzes von Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen genutzt. Dabei sollen die Behandlungswege so organisiert werden, dass die Infektionsrisiken minimiert werden. Zugleich sollten sich gerade auch Risikogruppen vorsorglich gegen die saisonale Grippe impfen lassen, um Hospitalisierungen und eine möglicherweise besonders gefährliche Doppelinfektion zu vermeiden. Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut die saisonale Influenzaimpfung für Senioren ab einem Alter von 60 Jahren, Menschen mit chronischen Grunderkrankungen, Schwangere, Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches Personal und beruflich besonders Exponierte.

6. Die Nachverfolgung von Infektionsketten und die darauf basierende Eindämmung des Pandemiegeschehens genießen weiter oberste Priorität. Grunderfordernis hierfür ist ein starker öffentlicher Gesundheitsdienst. Dieser hat in Deutschland bislang große Leistungen erbracht. Um ihn weiter zu stärken, beschließen Bund und Länder denPakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst(vgl. Anlage). Kernpunkte dieser Vereinbarung ist eine Förderung des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit einem Betrag von 4 Mrd. Euro durch den Bund bis 2026. Mit diesem Betrag sollen bei den Ländern insgesamt bis zu 5.000 neue Stellen geschaffen werden, die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern vorangetrieben und die Attraktivität des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Berufswahl gesteigert werden. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Gesundheitsministerkonferenz in enger Abstimmung mit der Finanzministerkonferenz gegebenenfalls offene Fragen zu klären mit dem Ziel, die Inhalte des Paktes zügig umzusetzen.

7. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterstreichen ferner die Bedeutung der vollständigen Kontaktnachverfolgung als zentralem Element, um eine dynamische Steigerung der Infektionszahlen zu unterbinden. Deshalb kommt in Herbst und Winter auch der seit 24. April geltenden Vereinbarung, dass Gesundheitsämter, die absehbar oder tatsächlich eine vollständige Kontaktnachverfolgung aus Kapazitätsgründen nicht mehr leisten können, dies umgehend den Landesaufsichtsbehörden anzeigen und diese wiederum die unverzügliche und vollständige Weiterleitung der Meldung an das RKI sicherstellen, eine große Bedeutung zu. Diese Meldungen stellen sicher, dass umgehend Unterstützung durch Bund und Länder geleistet werden kann.

C. Fortentwicklung der Hotspot-Strategie

8. Ab einer gewissen epidemiologischen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden. Deshalb stellen die Länder auf Basis des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. Mai 2020 sicher, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sofort einkonsequentes Beschränkungskonzeptunter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt wird. Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert-Koch-Institut. Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, kann dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen.

Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent eingeführt werden.

Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass geradeFeierlichkeiten im Familien- oder FreundeskreisInfektionen verbreiten können. Alle Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind. Bevorzugt sollen diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten. Daher müssen bei einem ansteigenden Infektionsgeschehen insbesondere Maßnahmen wie Beschränkungen für private Feiern und Veranstaltungen, Verschärfungen bei der Maskenpflicht oder -um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren- zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden.

Hinsichtlich der Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten werden die Länder Regelungen erlassen, wonach eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt wird, wenn in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten ist. Diese soll für Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer festgelegt werden. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen. Wenn in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten wird, sind weitere Maßnahmen zu erlassen. Insbesondere soll die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen oder angemieteten Räumen festgelegt werden. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 10 Teilnehmern durchzuführen. Ausnahmen können für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden. Eine Festlegung niedrigerer Werte bzw. Inzidenzen durch ein Land oder eine Kommune bleibt unbenommen.

Zusätzlich werden die Länder bereits vor Erreichen einer 7-Tages-Inzidenz von 50 ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten, um möglichst ein Überschreiten dieser Inzidenz zu vermeiden. Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert-Koch-Institut.

9. Angesichts der für den Herbst und Winter typischen Steigerung von Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung ist daraus folgend auch eine Steigerung des intensivmedizinischen Behandlungsbedarfs zu erwarten. Dies erfordert eine tagesaktuelle vorausschauende Planung: Im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 30. April 2020 haben die Länder die Aufgabe übernommen, die regionale Steuerung der intensivmedizinischen Kapazitäten unter Beachtung der regionalen Besonderheiten vorzunehmen. Der Bund hat dazu Ende April ein kriterienbasiertes Konzept vorgelegt und betreibt zudem das DIVI-IntensivRegister als digitales Tool zur Unterstützung der Steuerung durch die Länder.

Protokollerklärung:

Thüringen fordert eine bundesgesetzliche Regelung, dass angeordnete Gästelisten in Restaurants ausschließlich für den Infektionsschutz verwendet werden dürfen.