Bundes-Notbremse gilt ab morgen in Halle – die wichtigsten Regeln im Überblick

von 23. April 2021

Am heutigen Tag liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der Saalestadt bei 193,55. Seit dem 25. Februar 2021 liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über einem Wert von 100. Damit greift in der Stadt Halle (Saale) die sogenannte Notbremse ab Samstag, 24. April 2021, 0 Uhr.

Schulen/Hochschulen:

Regelung:Bei einer Inzidenz, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 liegt, ist an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie an Hochschulen ab dem übernächsten Tag Präsenzunterricht untersagt. Ausnahmen sind grundsätzlich erlaubt für Abschlussklassen und Abschlussprüfungen sowie für Förderschulen.

Für Halle (Saale) gilt:Die Schulen und Hochschulen in der Stadt müssen ab Montag in den Distanzunterricht wechseln. In Abschlussklassen wird der Präsenzunterricht als Wechselunterricht durchgeführt. Abschlussprüfungen finden wie geplant statt. Eine Notbetreuung wird sichergestellt und kann in Anspruch genommen werden insbesondere von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, von Kindern alleinerziehender Berufstätiger und von Kindern, bei denen mindestens ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet.

Informationen zu den Regelungen zur Notbetreuung finden Sie hier.
Das Formular für die Notbetreuung finden Sie hier.

Kitas:

Regelung:Es gelten dieselben Regelungen wie für den Schulbetrieb.

Für Halle (Saale) gilt:Die Kindereinrichtungen, Horte und Kindertagespflegestellen sind geschlossen. Analog zu den Schulen gilt: Eine Notbetreuung wird sichergestellt und kann in Anspruch genommen werden insbesondere von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, von Kindern alleinerziehender Berufstätiger und von Kindern, bei denen mindestens ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet.

Informationen zu den Regelungen zur Notbetreuung finden Sie hier.
Das Formular für die Notbetreuung finden Sie hier.

Kontaktbeschränkungen:

Regelung:Bei einer Inzidenz, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, gilt ab dem übernächsten Tag: Zusammenkünfte sind nur gestattet im eigenen Hausstand plus eine weitere Person einschließlich der zu dieser Person gehörenden Kinder.

Für Halle (Saale) gilt:Die Regelung wird umgesetzt. Es gelten aber die im Gesetz formulierten Ausnahmen – z. B. zur Wahrnehmung von Sorge- und Umgangsrecht oder im Rahmen von Trauerfeiern.

Ausgangsbeschränkungen:

Regelung:Bei einer Inzidenz, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, darf ab dem übernächsten Tag die Wohnung oder Unterkunft zwischen 22 Uhr und 5 Uhr nicht verlassen werden.

Für Halle (Saale) gilt:Die Regelung wird umgesetzt. Ausnahmen sind bei gewichtigen Gründen erlaubt. Darunter fallen laut Gesetz zum Beispiel die Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben, die Berufsausübung, die Wahrnehmung von Sorge- und Umgangsrechten, die Betreuung Unterstützungsbedürftiger oder Minderjähriger oder die Versorgung von Tieren.

Ladengeschäften und Märkte:

Regelung:Bei einer Inzidenz, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, ist die Öffnung für den Kundenverkehr untersagt. Ausnahmen gelten in Branchen zur Deckung des Alltagsbedarf (z.B. Lebensmittelhandel, Apotheken etc.). Hier gelten Maskenpflicht und Zulassungsbeschränkungen entsprechend der Verkaufsfläche. Das Abholen bestellter Waren („Click [&] Collect“) bleibt in allen Branchen erlaubt. Das Einkaufen nach vorheriger Terminbuchung („Click [&] Meet“) ist bis zu einer Inzidenz von 150 erlaubt, sofern der Kunde ein negatives Testergebnis vorweisen kann und ein Kontaktdatenerfassung erfolgt.

Für Halle (Saale) gilt:In allen geschlossenen Verkaufsräumen ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Es gelten folgende Zulassungsbeschränkungen: bis 800 Quadratmeter ein Kunde pro 20 Quadratmeter. Über 800 Quadratmeter ein Kunde pro 40 Quadratmeter. „Click [&] Meet“ ist angesichts der Inzidenz aktuell nicht erlaubt.

Gaststätten:

Regelung:Bei einer Inzidenz, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, müssen Gaststätten das Angebot zum Verzehr vor Ort einstellen.

Für Halle (Saale) gilt: Die Bewirtung vor Ort in Gaststätten ist nicht gestattet. Erlaubt bleibt das Ausliefern von Speisen und Getränken. Der Verkauf zum Mitnehmen ist ebenfalls gestattet, muss aber in der Zeit der Ausgangsbeschränkungen eingestellt werden.

Öffentlicher Personen-Nahverkehr:

Regelung:Bei einer Inzidenz, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, sind Fahrgäste des ÖPNV verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen, der bisher geltende medizinische Mund-Nasen-Schutz ist nicht mehr ausreichend.

Für Halle (Saale) gilt:Die Regelung greift auch in den Fahrzeugen der Havag. In der ersten Woche der Umsetzung wird die Havag Fahrgäste mit nicht ausreichendem Mund-Nasen-Schutz informieren und belehren. Vertragsstrafen werden in der ersten Woche der Umsetzung noch nicht ausgesprochen.

Sport:

Regelung:Sport darf als kontaktloser Individualsport ausgeübt werden. Dies kann allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes erfolgen. Zudem dürfen Berufssportler sowie Leistungssportler mit Kaderstatus ihren Sport ausüben. Kinder bis 14 Jahren dürfen Sport in Gruppen von bis zu fünf Personen betreiben. Voraussetzung: Dies erfolgt kontaktlos und im Freien. Übungsleiter müssen zudem auf Anforderung ein negatives Testergebnis vorweisen.

Zoo:

Regelung:Zoologische und Botanische Gärten dürfen ihre Außenbereiche öffnen, sofern angemessene Schutz- und Hygienekonzepte existieren.

Für Halle (Saale) gilt:Der Zoo wird am Samstag, 23. April 2021, wieder öffnen. Besucher müssen einen negativen Schnelltest vorweisen. Dafür wird der Zoo eine eigene Schnelltest-Station einrichten.