Bundes-Notbremse: Lockerungen für Geimpfte und Genesene ab heute

von 9. Mai 2021

Mit der neuen Ausnahmenverordnung des Bundes sind für vollständig Geimpfte und Genesene am heutigen Sonntag allerdings Erleichterungen von diesen Beschränkungen in Kraft getreten. Diese Erleichterungen gelten für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Corona-Virus auszugehen ist oder die ein negatives Testergebnis vorlegen können. Sie werden z.B. bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer einer privaten Zusammenkunft nun nicht mehr berücksichtigt.

Eine weitere Erleichterung: Immer wenn der Zugang zu einem Laden oder einer Dienstleistung nur mit einem negativen Test möglich ist, können Geimpfte und Genesene künftig auf den Test verzichten. Sie dürfen also z.B. ohne Test einkaufen, in den Zoo oder zum Friseur.