Bundesgerichtshof verwirft Revisionen gegen Urteile des Landgerichts Halle

Bundesgerichtshof verwirft Revisionen gegen Urteile des Landgerichts Halle
von 7. Februar 2018

Am 25.04.2017 hatte die 5. Strafkammer eine im Januar 1957 geborene Angeklagte wegen Misshandlung einer Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt (5 KLs 1/17, Prozessbeginn war am 03.04.2017)) Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagte im Sommer 2004 ihre im Mai 1993 geborene Tochter von Naumburg aus zu einer befreundeten Familie in der Föderation Bosnien und Herzegowina gebracht hatte, wo diese zwischen 2004 und 2012 eingesperrt, körperlich misshandelt und vernachlässig wurde und dadurch massive intellektuelle, körperliche und psychische Folgen davongetragen hatte. Eine zuvor im Jahre 2016 ausgesprochene Verurteilung zu 6 Jahren hatte der Bundesgerichtshof auf die Revision der Angeklagten aufgehoben. Die nunmehr gegen das Urteil vom 25.04.2017 eingelegte Revision blieb dagegen hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 31.01.2018 verworfen.

Ebenfalls erfolglos blieb die Revision eines im Januar 1987 geborenen Angeklagten, der mit Urteil vom 21.06.2017 wegen versuchten Totschlags tateinheitlich mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden war. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Januar 2017 im Zug von Eisleben nach Sangerhausen mit einem Messer auf seine damals von ihm getrennt lebende Ehefrau und deren neuen Lebensgefährten eingestochen hatte und insbesondere dem Mann lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt hatte (1 Ks 2/17, Prozessbeginn war am 30.05.2017). Die hiergegen eingelegte Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20.12.2017 verworfen.