Auswirkungen der Corona-Pandemie
Hintergrund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat – die wiederum Grundlage für die jährliche Rentenanpassung ist. Nach den vom statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen und -gehältern des Vorjahrs müssten die Rentenwerte eigentlich sinken. Die seit 2009 gesetzlich verankerte Rentengarantie verhindert allerdings Rentenkürzungen – daher bleiben die Westrenten unverändert.
Angleichung der Ost-Renten
Die Erhöhung des Ost-Rentenwerts auf 97,9 Prozent des aktuellen West-Wertes entspricht den im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Anpassungsschritten.
Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun von der Bundesregierung verkündet werden und zum 1. Juli in Kraft treten.
Plenarsitzung des Bundesrates am 28.05.2021