Burgstraße: Vorfahrts-Änderung wegen StVO

von 30. November 2009

Diskussionen gab es in den letzten Tagen um die Änderung der Vorfahrt an der Kreuzung Mühlweg/Burgstraße/Neuwerk/Peißnitzstraße. HalleForum.de hat in der Stadtverwaltung nachgefragt, welche Punkte zu dieser Änderung geführt haben.

Grund sei die 46. Änderung der StVO in Verbindung mit der geänderten Verwaltungsvorschrift zur StVO, so die Stadt. Diese sei am 01.09.2009 in Kraft getreten. Demnach ist bei der Vorfahrtregelung das Interesse öffentlicher Verkehrsmittel besonders zu berücksichtigen.

Ein weiterer Grund für die Vorfahrtänderung: Der Kraftverkehr in der bis dahin bevorrechtigten Fahrbeziehung Neuwerk – Burgstraße bekam an einem einzigen Verkehrszeichenmast neben dem Verkehrszeichen "Vorfahrtstraße" zudem die Verkehrszeichen-Kombination "Vorfahrt gewähren" und "Sinnbild Straßenbahn" gezeigt. Praktisch bedeutete dies: Kraftfahrer hatten gegenüber anderen Kraftfahrzeugen Vorfahrt. Kam jedoch eine Straßenbahn, war dieser Bahn die Vorfahrt zu gewähren. Die beiden Vorfahrtregelungen dürfen seit drei Monaten nicht mehr nebeneinander beschildert werden. Bestehen solche Regelungen, sind diese aufzuheben. In Ausnahmefällen kann die Verkehrszeichen-Kombination "Vorfahrt gewähren" und "Sinnbild Straßenbahn" jedoch weiterhin angeordnet werden: Insbesondere dort, wo Schienenbahnen einen kreisförmigen Verkehr kreuzen oder aber die Schienenbahn eine Wendeschleife oder ähnlich geführte Gleisanlagen befährt.

Da die Kreuzung Mühlweg/Burgstraße/Neuwerk/Peißnitzstraße nicht unter die Ausnahmeregelung fällt, musste die bisherige Vorfahrtregelung aufgehoben werden. Die neu eingeführte abbiegende Hauptstraße in der Fahrbeziehung Mühlweg – Burgstraße bevorrechtigt nunmehr die Straßenbahn grundsätzlich, so dass die alte Verkehrszeichen-Kombination aus Richtung Neuwerk vollständig entfernt und durch die Verkehrszeichen-Kombination "Vorfahrt gewähren" und "Verlauf der Vorfahrtstraße" ersetzt wurde, so die Stadt.