Castor-Prozess – Freispruch für Anti-Atom-AktivistInnen

von 14. November 2014

Für den gestrigen Tag war lediglich ein sogenannter “Schiebetermin” zur Einhaltung der Fristen angesetzt. Da die vorhergehenden Verhandlungstage jedoch bereits lückenhafte Akten und widersprüchliche Zeugenaussagen zutage gebracht hatten, erkannte nun überraschend auch die Staatsanwaltschaft die aussichtslose Lage und plädierte auf Freispruch. Diese stellte fest, dass nichts mehr nachgewiesen werden könne und eine strafbare Nötigung nicht gegeben sei. Der Richter führte aus, dass es für den Straftatbestand der Nötigung immer ein Nötigungsopfer geben muss. Nach der Zeugenvernehmung am zweiten Verhandlungstag wurde deutlich, dass dieses Nötigungsopfer nicht vorhanden ist. Demzufolge fiel nach 12 Minuten Verhandlungsdauer das Urteil des Richters auf Freispruch aller Angeklagten.

Von Seiten der Angeklagten wurde das Urteil kommentiert: „Dieser Schritt war längst überfällig. Es war von vornherein ungerechtfertigt, Personen die friedlich und gewaltfrei gegen die Atomindustrie protestieren zu kriminalisieren und mit jahrelangen Strafverfahren zu überziehen. Kriminell sind vielmehr die andauernden Atommüll-Schiebereien, mit denen ungelöste Entsorgungsprobleme auf folgende Generationen abgewälzt werden sollen.“