CDU-Fraktion für Nachbesserungen beim Rundfunkbeitrag

von 26. Mai 2015

Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und medienpolitische Sprecher,Markus Kurze:

„Offenbar weigern sich noch eine Reihe von Ländern, die von allen Ländern als Protokollerklärung zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hinterlegte Absicht umzusetzen, die Notwendigkeit einer Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge zu prüfen.

Für die CDU-Fraktion war immer klar: Soweit die Reform der Rundfunkfinanzierung zu Mehreinnahmen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk führt, müssen diese Mehreinnahmen den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen zurückgegeben werden.

In der Beitragsperiode 2013 bis 2016 laufen Mehreinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf. In einem ersten Schritt ist der Rundfunkbeitrag daher bereits zum 1. April 2015 gesunken.

In einem zweiten Schritt wollen wir jetzt gezielte Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen erreichen.“