CDU-Fraktion gegen Kürzung beim Kinderhospiz

von 26. Februar 2021

“ Und der Stadtrat und Landtagsabgeordneter Bernhard Bönisch ergänzt: „Die Reduzierung der Unterstützung für die Projekte des Fördervereins der Deutschen aus Russland und des Vereins „Mit Handicap leben“ e.V. macht ebenso betroffen. Denn diese Träger leisten wichtige Arbeit und werden von einem starken, ehrenamtlichen Engagement getragen, nicht von bezahlten Funktionären.“ Die Einschnitte für die beiden letztgenannten Vereine konnten aber, aufgrund der massiven Kritik an den Plänen, zumindest abgemildert werden.

Das Kinder- und Jugendhospiz bietet schwerstkranken und sterbenden Kindern sowie ihren Familien Betreuung und Begleitung. Ein Anliegen, das uneingeschränkt förderwürdig ist und deswegen auch in der Vergangenheit durch die Stadt Halle unterstützt wurde.

Die Stadträtinnen Regina Schöps (Fraktion MitBürger [&] Die PARTEI) und Ute Haupt (Fraktion DIE LINKE) haben sich mit einem Änderungsantrag über den Vorschlag der Sozialverwaltung zur Förderung hinweggesetzt. Die Pläne beider Stadträtinnen für die Verwendung der Gelder sind äußerst zweifelhaft: Die Bezuschussung der Aktionen von ‚Medinetz‘ ist nach unserer Ansicht (und auch der Stellungnahme der Fachverwaltung) unzulässig. Eine medizinische Versorgung ist bei Notfällen in Deutschland für alle Menschen gesichert, auch wenn diese sich illegal in Deutschland aufhalten bzw. sich nicht an der allgemeinen Krankenversicherung beteiligen. ‚Medinetz‘ verwendet seine Gelder zudem auch für Aktionen im Ausland. Die Unterstützung der Migration nach Europa kann keine Aufgabe der Projektförderung der Stadt Halle sein.

Die Verwaltung hatte in ihrer Stellungnahme zum Änderungsantrag deutlich deutlich davon abgeraten und auch auf die Rechtswidrigkeit des Antrages hingewiesen. Die bestehende Haushaltssperre und damit das Verbot der Übernahme neuer freiwilliger Aufgaben durch die Stadt Halle interessierte die beiden Stadträtinnen jedoch ebenso wenig. Wir fordern die Verwaltung zu Konsequenz auf: Gehen Sie gegen diesen rechtswidrigen Änderungsantrag in Widerspruch!