Demnach sind drei Punkte beschlossen worden:
-
Die Erhebung der Straßenausbaubeiträge verbleibt bei den Kommunen.
-
Wenn der Gesamtbescheid das dreifache der monatlichen Grundeinkünfte des Grundstückseigentümers übersteigt, kann ein Antrag beim Landesverwaltungsamt auf Erstattung der darüber hinaus im Bescheid angegebenen Summe gestellt werden, Hierfür schlägt die CDU einen Ausgleichsfond von bis zu 5 Mio. vor.
-
Mit der CDU wird es keine Steuererhöhungen geben.
Für einen soliden und generationsgerechten Landeshaushalt
Sachsen-Anhalt muss seine finanzielle Handlungsfähigkeit auf für nachfolgende Generationen wahren und sicherstellen. Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen müssen daher auch genutzt werden, um finanzielle Vorsorge für die Zukunft zu treffen. Eine angemessene Haushaltskonsolidierung und Schuldenabbau bleiben auch in Zukunft notwendig.
Daher müssen bei der diesjährigen Aufstellung, Beratung und Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2020/2021 folgende Prämissen beachtet werden:
-
In den Jahren 2020 und 2021 sollte keine Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage erfolgen.
-
Zuführungen an die Steuerschwankungsreserve sind bis zum Vorliegen der Mai-Steuerschätzung vorzusehen.
-
Zuführungen an den Pensionsfonds und der Abbau alter Schulden werden im Doppelhaushalt 2020/2021 im bisherigen Umfang fortgesetzt.
Weiterhin hat sich der CDU Landesvorstand sich auf einheitliche Empfehlung zur Satzungsänderung hinsichtlich der Mandatsträgerbeiträge verständigt.
Der Landesvorstand hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen, dass die Agentur für Cybersicherheit in der Metropolregion Halle/Leipzig seinen zukünftigen Sitz findet.