Corona-Maßnahmen am Amtsgericht Halle (Saale)

von 8. Januar 2021

Darüber hinaus gilt insbesondere für das Amtsgericht Halle (Saale) im Justizzentrum Halle, dass notwendige Anliegen und Anträge grundsätzlich und soweit möglich nur schriftlich eingereicht werden sollen. Anträge auf Erteilung eines Beratungshilfescheines werden ohnehin nur noch schriftlich entgegengenommen. Die Beratungshilfestelle ist für den Publikumsverkehr geschlossen.

Anträge auf Erteilung von Erbscheinen werden nur noch nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung aufgenommen. Fristgebundene Erklärungen wie Rechtsmittel oder die Ausschlagung von Erbschaften können weiterhin persönlich bei den zuständigen Stellen angebracht werden.

Weitergehende Hinweise finden sich auf der Internetseite des Amtsgerichts Halle (Saale) (www.ag-hal.sachsen-anhalt.de). Hier sind auch die Telefonnummern der zuständigen Abteilungen veröffentlicht.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Eingaben in Rechtssachen, insbesondere Rechtsmittel oder Klageerhebungen per E-Mail auch weiterhin nicht zulässig sind