Corona-Soforthilfe steht für Jugendhilfe in Sachsen-Anhalts auf Antrag bereit

von 16. September 2020

„Mit unserer Corona-Soforthilfe wollen wir so unbürokratisch wie möglich helfen, um die vielfältige Trägerlandschaft zu erhalten und gravierende soziale Folgen zu vermeiden“, sagt Grimm-Benne. Auf Antrag können Defizite auf der Einnahmeseite zwischen 15. März und Dezember 2020 auf Antrag abgefedert werden. Bisherige Unterstützungsangebote von Land und Bund reichten insbesondere bei gemeinnützigen Einrichtungen nicht aus, da sie über keinerlei Rücklagen verfügten, um Kosten der monatlichen Betriebsführung zahlen zu können.

Weitere Informationen sowie Antragsformulare stehen auf der Homepage des Sozialministeriums zur Verfügung unter: www.ms.sachsen-anhalt.de