Am Wochenende hat HalleForum.de über eine bevorstehende Rasterfahndung berichtet. Mit Hilfe der Daten von Einwohnermeldeämtern und der Rentenversicherung will die SoKo Schulweg einen Vergewaltiger fassen. Ein Massenspeicheltest hatte keinen Erfolg gehabt. Seit Jahren sucht die Polizei in Halle (Saale) einen Vergewaltiger, der sich an jungen Mädchen vergangen hat. Ein Massenspeicheltest wurde gestartetm 6.500 Männer überprüft. Allerdings ohne Erfolg. Was die Polizei bislang weiß: der Mann ist 30 bis 50 Jahre alt, schlank, hat kurze dunkle Haare mit Stirnecken und spricht hochdeutsch mit mitteldeutschem Akzent. Tausende Männer in Halle, Jena, Borna und Berlin werden nun durchleuchtet.
Doch die geplante Rasterfahndung ruft nun den Landesbeauftragten für Datenschutz auf den Plan. Angesichts der großen Streubreite einer solchen Maßnahme, von der nahezu ausschließlich rechtstreue Personen betroffen sein werden, hat der Gesetzgeber besondere Anforderungen für die Durchführung einer Rasterfahndung festgelegt, so der Datenschutzbeauftragte Harald von Bose. Er werde im Rahmen seiner Befugnisse die Durchführung der Rasterfahndung durch die Ermittlungsbehörden prüfen. Zudem weist von Bose daraufhin, dass Personen, die sich von der Rasterfahndungsanordnung zu Unrecht in ihren Rechten beeinträchtigt sehen, unmittelbaren Rechtsschutz gegen diese Maßnahme nicht durch den Landesbeauftragten, sondern nur nach den einschlägigen Verfahrensbestimmungen der Strafprozessordnung erlangen können.