Deichbau Gimritzer Damm – Landesverwaltungsamt genehmigt vorzeitigen Maßnahmebeginn

von 29. September 2014

„Damit haben wir die rechtliche Grundlage für den vorzeitigen Baubeginn einer den heutigen Gegebenheiten angepassten Hochwasserschutzanlage geschaffen. Die Forderung nach einem unverzüglichen Bau nach dem Hochwasser 2013 war zwar verständlich, aber die Akzeptanz durch die unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die umfangreiche technische und rechtliche Prüfung ist nicht weniger wichtig.“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye.

Das Gesamtvorhaben beinhaltet den Bau einer Hochwasserschutzanlage am· Gimritzer Damm über 1,4 km westlich der Saale bzw. der Wilden Saale, beginnend ab ca. Fluss-km 93+500 der Elisabeth-Saale flussabwärts.

Ziel des Vorhabens ist ein dem heutigen Standard entsprechender Hochwasserschutz für die nördlich der Magistrale/Rennbahnkreuz und westlich des Gimritzer Dammes gelegene Siedlung von Halle Neustadt auf dem Niveau eines Hochwassers mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren. Ohne diesen geplanten Hochwasserschutz besteht für ca. 30.000 Einwohner ein erhöhtes Hochwasserrisiko.

Die geplante Maßnahme sieht einen technischen Hochwasserschutz, beginnend im Süden an der Mansfelder Straße bzw. am Sandanger auf neuer Trasse vor dem Altdeich und im weiteren Verlauf nahe der so[-] genannten Halle-Saale-Schleife vor.

Mit Datum vom 10.12.2013 stellte der LHW einen Antrag auf Plangenehmigung für den Bau der Hochwasserschutzanlage.

Im Rahmen einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung informierte der LHW die betroffene Öffentlichkeit. Die abschließende Erörterung fand am 02.04.2014 in der Georg-Friedrich-Händel-Halle statt. Danach legte der LHW dem Landesverwaltungsamt mit Stand vom 02.07.2014 überarbeitete Planunterlagen vor.

Am 06.8.2014 stellte der LHW einen modifizierten Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns, um bereits Maßnahmen zur Ausführungsplanung durchführen zu können und um die Ausschreibungen von Leistungen tätigen zu dürfen.

Die Plangenehmigungsbehörde (LVwA) hat dem Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns für den Neubau eines Deiches auf einer Länge von 400 m stattgegeben.

An der Zulassung des vorzeitigen Beginns besteht ein hohes öffentliches Interesse, da es sich bei dem Vorhaben um eine dringende Hochwasserschutzmaßnahme handelt, deren Ziel der Schutz von Leben und Gesundheit des Menschen sowie der Unversehrtheit von öffentlichen und privaten Sachgütern ist.

Aufgrund dieser Tatsachen konnte das Landesverwaltungsamt mit Bescheid vom 26.09.2014 den vorzeitigen Beginn des Vorhabens zulassen.