“Den Mangel beenden” – 18.08. endet Unterschriften-Sammlung für das Volksbegehren

von 17. August 2020

Da das Landesverfassungsgericht über die zweite Fristverlängerung noch nicht abschließend entschieden hat, wurde dem Bündnis in der vorläufigen Anordnung aufgetragen, zur Sicherung der demokratischen Rechte der Bürger*innen die Frist der Landesregierung für die Abgabe der Unterschriften zunächst einzuhalten.

Das bedeutet, dass alle bis zum 18.08. getätigten Unterschriften bis zum 26.08. an das Bündnis gesendet werden müssen. Diese Unterschriftsbögen sind nach den Vorschriften des Volksabstimmungsgesetzes zwingend innerhalb von 14 Tagen – also bis zum 01.09. – bei der Landeswahlleiterin abzugeben. Danach eingehende Unterschriftsbögen werden nicht mehr berücksichtigt. Die auf verspätet eingehenden Unterschriftsbögen enthaltenen Voten der Bürger*innen wären dann für das Gesamtergebnis verloren, sollte die zweite Fristverlängerung vom Landesverfassungsgericht nicht abschließend bestätigt werden.

Aufgrund der durch das Landesverfassungsgericht vorläufig festgesetzten zweiten Fristverlängerung können danach ab Mittwoch, 19.08., auf bislang unbenutzten Unterschriftsbögen weiter Unterschriften gesammelt werden. Die Bögen selbst werden nicht verändert, sie müssen nur neu angefangen werden und sind dann bis zum 16.09. verwendbar. Die Listen aus dem zweiten Verlängerungszeitraum müssen bis zum 24.09. beim Bündnis eintreffen, damit sie bis zum 30.09. bei der Landeswahlleiterin vorgelegt werden können.

Die Abläufe für ein Volksbegehren – zumal unter den gegebenen Umständen der CoronaErschwernisse und einer zweifach gestaffelten Fristverlängerung – sind recht kompliziert und vollständig ungewohnt. Sie sind in der Breite der Bevölkerung, die sich an der Sammlung in den letzten Monaten beteiligt hat, nur äußerst schwer zu vermitteln. Dafür reichen die Kommunikationsmittel des Bündnisses in keinem Fall aus. Ohne eine breite Unterstützung durch die Medien besteht verbreitet die Gefahr, dass Listen aus Unkenntnis nicht rechtzeitig abgeschlossen und dem Bündnis zu spät zur Auswertung und Übergabe zugesendet bzw. übergeben werden. Damit wären Bürger*innen in der Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte eingeschränkt. Ihr Votum bliebe unberücksichtigt.

Alle werdenum die schnellstmögliche Abgabe aller bis zum 18.08. gesammelten Unterschriften gebeten.

Die Rücksendeadresse ist auf jeder Liste aufgedruckt. Alle Informationen zur Abgabe der Listen finden sich auf der Homepage des Bündnisses unter: https://www.denmangelbeenden.de/. Dort gibt es auch Hinweise, wo Listen in den Landkreisen und kreisfreien Städten dezentral abgegeben werden können.

Zum Bündnis „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben!“:

Das Bündnis ist ein Zusammenschluss von Eltern-, Schüler- und Pädagogen-Verbänden sowie Politiker*innen aus Sachsen-Anhalt. Mitglieder im Bündnis sind: Landeselternrat – Schulen (LER), Landeselternvertretung – Kita (LEV), Elternrat-Initiative „Bildung in Not“ Magdeburg (BiN), Landesschülerrat (LSR), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Verband Bildung und Erziehung (VBE), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Partei Die LINKE, Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e.V. (LSFV-ST), Ganztagsschulverband Sachsen-Anhalt e.V. (GTS), Das M steht für Mut e.V., Bundesverband Mittelständischer Wirtschaft (BVMW)

Weitere Informationen: https://www.denmangelbeenden.de/

Spenden zur Finanzierung werden gesammelt unter: https://kurzelinks.de/spende