“Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben!”

von 25. Mai 2020

Die von der Landesregierung in Aussicht gestellte verfassungskonforme Auslegung des Volksabstimmungsgesetzes kann aus der Sicht des Bündnisses nur dazu führen, die Frist für die Eintragungen für die gesamte Zeit der Geltung der bisherigen Eindämmungsverordnungen vom 18. März bis voraussichtlich 1. Juni – also um 76 Tage – zu verlängern. Alles andere könnte vom Bündnis nicht akzeptiert werden und hätte höchstwahrscheinlich einen Gang vors Verfassungsgericht zur Folge.

Die Landesregierung ist offenbar der Auffassung, dass wesentliche Einschränkungen für die Durchführung des Volksbegehrens nur für die Zeit der individuellen Kontaktbeschränkungen für mehr als zwei Personen gegeben gewesen wären, die durch die 2. – 4. Eindämmungsverordnung bis zum 3. Mai verfügt wurden. Deshalb will sie die Frist nur um 42 Tage verlängern.

Dies geht an der gesellschaftlichen Realität und der Art von Unterschriftensammlungen für ein Volksbegehren völlig vorbei. Um dieses demokratische Verfassungsrecht wahrnehmen zu können, sind die Initiatoren zwingend darauf angewiesen, Menschen direkt anzusprechen, Info-Veranstaltungen, u. a. in Schulen, und Info-Stände durchzuführen sowie größere Veranstaltungen wie Märkte, Feste und Sportveranstaltungen zu nutzen.

Dies alles ist seit der Geltung der 1. Eindämmungsverordnung ab dem 18. März bis heute nicht möglich. Ministerpräsident Haseloff schrieb an das Bündnis, dass bereits seit dem 4. Mai wieder Unterschriften flächendeckend hätten gesammelt werden können, u.a. durch das Auslegen von Eintragungslisten in Geschäften, Praxen, Apotheken oder bei Frisören. Das halten die Vertreter*innen des Bündnisses für unrealistisch und weltfremd.

Allein durch den besonderen Umstand, dass die Eintragungen auf Listen erfolgen müssen, die nach Meldebehörden getrennt sind, reicht es i.d.R. nicht, Listen einfach nur auszulegen. Es müssen immer geschulte Menschen mit den Listen unterwegs sein, die Erläuterungen geben und persönlich auf die korrekte Eintragung achten. Das ist derzeit mit 1,5m Abstand und unter der Maßgabe, dass sich höchsten fünf Personen versammeln dürfen, in einer Fußgängerzone, auf einem Wochenmarkt oder einer Info-Veranstaltung kaum zu realisieren. Darüberhinausgehende Veranstaltungen, u.a. Info-Abende für Eltern, sollen erst ab Juni möglich sein. Größere Veranstaltungen, die das Bündnis nutzen könnte, werden vor dem Ende der Eintragungsfrist wahrscheinlich gar nicht mehr erlaubt werden.

Die derzeit gelebte Praxis führt zu der Erkenntnis, dass alle Eindämmungsverordnungen seit dem 18. März die Möglichkeiten zur Sammlung von Unterschriften für das Volksbegehrens so wesentlich eingeschränkt haben, dass das Bündnis seine demokratischen Rechte nicht im verfassungsrechtlich gebotenen Maße wahrnehmen konnte. Eine Klärung durch das Landesverfassungsgericht wäre aus Sicht der Vertreter*innen des Bündnisses dann unvermeidbar, wenn die Landesregierung nur kürzere Zeiträume berücksichtigen will.

Zu beachten ist dabei auch, dass ein neues Volksbegehren mit dem gleichen Inhalt erst nach zwei Jahren wieder möglich wäre. Die Corona-Krise hat den Personalmangel in unseren Schulen mehr als deutlich gemacht. Es ist zu befürchten, dass der Bildungsminister schon im kommenden Schuljahr mit Unterrichtskürzungen reagieren wird, um die Versorgung auf dem Papier zu verbessern. Schon aus diesem Grund sollte es endlich klare Regelungen bei der Personalzuweisung geben.

Zum Bündnis „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben!“:

Das Bündnis ist ein Zusammenschluss von Eltern-, Schüler- und Pädagogen-Verbänden sowie Politiker*innen aus Sachsen-Anhalt. Mitglieder im Bündnis sind: Landeselternrat – Schulen (LER), Landeselternvertretung – Kita (LEV), Elternrat-Initiative „Bildung in Not“ Magdeburg (BiN), Landesschülerrat (LSR), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Verband Bildung und Erziehung (VBE), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Partei Die LINKE, Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e.V. (LSFV), Ganztagsschulverband Sachsen-Anhalt e.V. (GTS), Das M steht für Mut e.V., Bundesverband Mittelständischer Wirtschaft (BVMW)