Der regionale Arbeitsmarkt war 2014 robust

von 30. Januar 2015

„Vom robusten Arbeitsmarkt im vergangenen Jahr haben unsere Kunden profitiert, darunter auch Langzeitarbeitslose und Alleinerziehende.Das Vorurteil einmal Hartz IV immer Hartz IV trifft nicht zu. Der Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit konnten wir weiter entgegenwirken“, sagt Jan Kaltofen, Geschäftsführer des Jobcenters Halle (Saale). „Dabei haben Arbeitslosengeld II – Bezieher oft höhere Hürden zu überwinden. Langzeitarbeitslosigkeit, keine aktuelle Qualifikation, gesundheitliche, sprachliche oder auch familiäre Probleme können die Aufnahme einer Beschäftigung erschweren. Hier arbeiten meine geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam mit dem Arbeitslosen eine abgestimmte Handlungsstrategie mit klaren Zielen aus. Für Personen mit vergleichbaren Problemlagen wie Alleinerziehende, älter Arbeitslose oder Menschen mit Handicap bieten wir passgenaue Fördermöglichkeiten in unterschiedlichen Projekten an“, ergänzt Kaltofen.

Über 8.500 Menschenkonnten von den zahlreichen Arbeitsmarktinstrumenten wie Weiterbildungen, Umschulungen und anderen Eingliederungsleistungen profitieren. Die dem Jobcenter zur Verfügung gestellten Mittel für Eingliederungsleistungen werden aus Bundesmitteln zentral zugeteilt. Diese Haushaltsmittel konnten nahezu vollständig im Jahr 2014 umgesetzt werden.

Wie in den vergangen Jahren hat das Jobcenter mit großem finanziellem Aufwand in die Qualifizierung seiner Kunden investiert. Diese Menschen stehen nun als gut qualifizierte Kräfte für den Arbeitsmarkt bereit.

Die aktuelle Entwicklung am Arbeitsmarkt bietet weiterhin zahlreiche Chancen auch für Hartz IV Empfänger. Diese zu nutzen hat sich das Jobcenter Halle (Saale) für 2015 als Verpflichtung gesetzt. Das Jobcenter betreut aktuell ca. 25.000 erwerbsfähige Kunden. Für diesen Personenkreis haben die 500 Mitarbeiter des Jobcenters im letzten Jahr neben den Eingliederungsleistungen rund 85 Millionen Euro an Leistungen zum Lebensunterhalt zahlbar gemacht. Ergänzt werden diese Zahlungen durch die Leistungen für Unterkunft und Heizung und die Leistungen aus dem Bildungspaket zur sozialen und kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am Leben.