In Sachsen-?Anhalt wurden 16 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für Unternehmen eingereicht. Die Hälfte dieser Verfahren wurde eröffnet. Die übrigen Verfahren wurden mangels Masse abgewiesen. Aus dem Bereich Reparatur von Kraftfahrzeugen gingen 3 Anträge bei den Amtsgerichten ein. Weitere 2 Anträge kamen aus dem Baugewerbe und 2 Anträge aus dem Gastgewerbe. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger lagen bei rd. 3,3Mill. EUR und damit durchschnittlich bei rd. 206500 EUR je Verfahren.
Unter den 239 sonstigen Schuldnerinnen und Schuldnern stellten im Februar insgesamt 187Verbraucherinnen und Verbraucher einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, woraufhin 186 Verfahren eröffnet und einer mangels Masse abgewiesen wurden. Im Vergleich zum Vormonat waren das 93 Anträge mehr.
Insgesamt gingen 52 Anträge von ehemals selbstständig Tätigen bei den Amtsgerichten ein. Die Gerichte eröffneten 46 der Verfahren und 6 Verfahren wurden mangels Masse abgewiesen. Damit stieg die Anzahl der Anträge von ehemals selbstständig Tätigen gegenüber dem Vormonat um mehr als das Doppelte an. Insgesamt bezifferten die Amtsgerichte für die sonstigen Schuldnerinnen und Schuldner eine voraussichtliche Forderungssumme von rd. 12,6Mill. EUR.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die in Bedrängnis geratenen Unternehmen durch die Folgen der COVID-?19-Pandemie wurde mit inhaltlichen Anpassungen mehrfach verlängert. Zuletzt wurde beschlossen, dass die Aussetzung der Insolvenzpflicht bis zum 30. April 2021 für Schuldnerinnen und Schuldner zu verlängern ist, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den Corona-?Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht.
Weitere Informationen zum Thema Insolvenzen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-?Anhalt.