Die größte jährliche Haushaltsbefragung hat begonnen

von 9. Januar 2020

Die Befragung erstreckt sich gleichmäßig über das gesamte Jahr. Insgesamt werden etwa 12 000 Haushalte interviewt. Seit Jahresbeginn 2020 erhalten ausgewählte Haushalte Sachsen-Anhalts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines oder einer Erhebungsbeauftragten angekündigt.

Die vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt geschulten Erhebungsbeauftragten können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren und die Befragten bei der Beantwortung des Fragebogens unterstützen. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit verpflichtet. Alle erhobenen persönlichen Angaben unterliegen nach den ge- setzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu statistischen Ergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert.
Die Qualität der Ergebnisse hängt dabei von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl ab. Deshalb besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen für den überwiegenden Teil der Fragen eine gesetzlich verankerte Auskunftspflicht. Die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen ist ein Muss.

Der Mikrozensus wird seit 1957 bei 1 % aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem statistisch-mathematischem Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen „ausgelosten“ Gebäuden wohnen, werden bis zu 4 Mal in 5 aufeinanderfolgenden Jahren befragt und dann aus der Stichprobe „entlassen“.

Das Statistische Landesamt sucht permanent zuverlässige Erhebungsbeauftragte für den Mikrozensus, momentan insbesondere für Halle (Saale) und Magdeburg. Pro befragtem Haushalt wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Interessierte erhalten nähere Auskünfte unter den Rufnummern 0345 2318-357, 0345 2318-504 oder 0345 2318-506.