Dr. Marcus Faber, MdB zur Verfassungsklage zum Infektionsschutzgesetz

von 27. April 2021

“Die Landesregierung hat bei der Zustimmung im Bundesrat auf Kosten der Grundrechte der Bürger im Land das Gesetz einfach durchgewinkt. Die Worte des Ministerpräsidenten Haseloff, dass es sich um einen Tiefpunkt in der föderalen Struktur der Bundesrepublik handelt, hätten ihn eigentlich zu einer Ablehnung führen müssen. Durch eine Trickserei hat man das Gesetz jedoch zum Einspruchsgesetz erklärt.”, empört sich Faber, der auch amtierender Landesvorsitzender seiner Partei ist.

“Das Gesetz sollte in der vorliegenden Form nicht in Kraft treten. Die Grundsätze unserer Verfassung müssen weiter gewahrt bleiben.”, so Faber abschließend.

Hintergrund: Das Infektionsschutzgesetz sollte aus Sicht der Kläger zustimmungspflichtig sein, da es die Länder auch zu finanziellen Leistungen verpflichte. Jedoch hat der Bundesrat das Gesetz behandelt wie ein Einspruchsgesetz.