DRK sieht positive Effekte durch neues Rettungsdienstgesetz

von 14. Dezember 2012

So wird die medizinisch, rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung im Rettungsdiensteinsatz auf hohem Niveau gesichert.“

Die Regelungen für ein funktionierendes Zusammenspiel von Rettungsdienst und Katastrophenschutz sieht Kleibs so: „Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz werden wichtige Voraussetzungen für die Bewältigung größerer Schadenslagen geschaffen. Es gibt mehr Sicherheit für die Bewältigung solcher Situationen wie z.B. Massenunfälle, aber auch Katastrophen. Im Sinne der Bürger unseres Landes begrüßen wir, dass die Leistungserbringer ihre zuverlässige Mitwirkung im Katastrophenschutz als Eignungskriterium nachzuweisen haben. Auch die Grundlagen für starke ehrenamtliche Strukturen sind damit gegeben.“

Träger des Rettungsdienstes sind die Landkreise und kreisfreien Städte, die sich geeigneter Leistungserbringer bedienen sollen. „Wenn dem DRK die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistung eingeräumt wird, schafft dies die Voraussetzungen für ein funktionierendes verzahntes Hilfeleistungssystem mit dem Katastrophenschutz,“ so Kleibs.

Auch die Verankerung der Hilfsfrist von derzeit 12 Minuten für einen Rettungstransportwagen ist zu begrüßen. „Der Bürger kann sich damit auf ein schnelles Reagieren verlassen“, bestätigt Kleibs.

Hingegen wurde auf eine Frist zur Genehmigungsdauer für den Rettungsdienst verzichtet, was auf Seiten des DRK Zustimmung findet. „Das Gesetz schafft eine gute Grundlage, dass die Bedingungen vor Ort Berücksichtigung finden.“