Eigenbetrieb Kita darf keine Anstalt werden

von 16. Januar 2011

Die Stadt Halle (Saale) liegt schon wieder im Clinch mit dem Landesverwaltungsamt. Nachdem das Amt schon der Stadt Verfügungen zum Haushalt auferlegt hatte, verweigert die Kommunalaufsicht nun die Genehmigung zur Umwandlung des Eigenbetriebs Kindertagesstätten in eine Anstalt öffentlichen Rechts. Eigentlich wollte die Stadt den Betrieb umwandeln, um Kosten zu sparen – insgesamt 1,5 Millionen Euro innerhalb von fünf Jahren. Mit der Umwandlung sollte die neue Behörde auch zusätzliche Aufgaben bekommen, für den Unterhalt von Schulen und Turnhallen zuständig sein. Das ist bislang Aufgabe des Zentralen Gebäudemanagements (ZGM), das die Stadt in diesem Jahr auflösen will.

Doch bei der Kommunalaufsicht befürchtet man, dass die Stadt durch die Gründung der “Anstalt öffentlichen Rechts Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ am Ende draufzahlt. Deshalb wurde der am 24. November vom Stadtrat gefasste Beschluss drei Wochen später beanstandet. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Beanstandungsverfügung rechtswidrig ist. Deshalb wurde vorsorglich schon einmal Widerspruch eingelegt. Der Stadtrat muss dem eigentlich noch zustimmen, doch um die Fristen zu wahren, hat die Stadt schon am 20. Dezember gegen den Bescheid Einspruch erhoben.

Rund 140.000 Euro kostet die Umwandlung die Stadt. Dass am Ende wirklich gespart wird, sei nicht klar dargestellt, sagt das Landesverwaltungsamt und verweigert die Zustimmung, weil dies nicht durch die “allgemeine Finanzkraft” der Stadt gedeckt ist. Deshalb dürfe die Stadt keine neuen Verpflichtungen eingehen. Die Stadt ist hingegen der Meinung, sehr wohl darlegen zu können, wo gespart wird.