Einführung der zweiten Stufe der Umweltzone zum Jahr 2013

von 6. November 2012

Mit diesem Schritt soll die Luftbelastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid in den Umweltzonen wieder ein Stück verringert werden. Diese Luftschadstoffe entstehen vor allem an Verkehrsschwerpunkten und belasten nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung, sondern auch den Boden und das Grundwasser.

Auf der Präsentation des Immissionsschutzberichtes 2011 durch Herrn Minister Dr. Aeikens konnte hinsichtlich der Wirkung der Umweltzonen eine erste vorsichtige positive Bilanz gezogen werden. Der Minister betonte aber zugleich: „Prognoserechnungen zeigen, dass erst dann, wenn nur Fahrzeuge mit der besten Abgasreinigungstechnik in den Umweltzonen fahren, und die weiteren Maßnahmen der Luftreinhaltepläne realisiert werden, die Belastung
der Luft durch die Luftschadstoffe PM10 und NO2 dauerhaft gemindert werden können“. (Die
Einhaltung des NO2 Grenzwertes wird in Fachkreisen als nicht vor 2020 möglich eingeschätzt.)

Unter bestimmten Voraussetzungen und zur Vermeidung von Härtefällen sind auch
Ausnahmen vom Verkehrsverbot innerhalb der zweiten Stufe der Umweltzonen möglich. Die
Allgemeinverfügungen und die Antragsformulare auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
vom Fahrverbot wurden nach einem ausführlichen Diskussionsprozess, an dem auch die
Kammern beteiligt waren, von den beiden Städten im Einvernehmen mit dem Landesamt für
Umweltschutz Sachsen-Anhalt erlassen. Sie werden voraussichtlich Mitte November auf der
Homepage der Stadt Magdeburg www.magdeburg.de und Halle (Saale) www.Halle.de
abrufbar sein.

Zudem wird die zugehörige „Allgemeinverfügung der Stadt Halle (Saale) über Ausnahmen
innerhalb der zweiten Stufe der Umweltzone“ im nächsten Amtsblatt der Stadt Halle, das am
Mittwoch, dem 7. November 2012, erscheint, bekanntgegeben.