Einkäufe auch außerhalb der Arbeitszeit möglich

von 29. September 2002

Die Stadt sieht ein dringendes öffentliches Interesse an einer umfangreichen Öffnung der Geschäfte nach wie vor als gegeben an. Die Aufräumarbeiten in den betroffenen Gebieten halten nach wie vor an und machen den umfangreichen Bedarf für Ersatzbeschaffungen erst nach und nach sichtbar. Viele Familien haben ihren gesamten Hausrat verloren und müssen sich diesen komplett neu beschaffen. Das ist neben der Berufstätigkeit in der üblichen Ladenöffnungszeit nicht zu organisieren. Hinzu kommt, dass die staatlichen, privaten und caritativen Hilfsleistungen erst nach und nach ausgezahlt werden können und sich damit die entsprechenden Einkäufe über einen längeren Zeitraum erstrecken werden. Die Stadt Halle als größtes Oberzentrum der Stadt Halle will deshalb mit der heute unterzeichneten Regelung dazu beitragen, dass das erhöhte Versorgungsinteresse in den verbleibenden Wochen bis zum Jahreswechsel befriedigt werden kann. Die Regelung der Öffnungszeiten gilt nicht für gesetzliche Feiertage. Daher wird die Regelung erst ab 4. Oktober wirksam. (Quelle: Stadt Halle)