Betroffen sind alle Geschäftsbereiche. Anträge zum Beispiel in Grundbuch-, Insolvenz- und Nachlasssachen werden natürlich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben angenommen. Deren datenmäßigeErfassung und Bearbeitung kann sich jedoch verzögern.
Bereits angesetzte Gerichtsverhandlungen finden hingegen statt.
Wir bitten für die Einschränkungen um Verständnis.