Eisglätte: bereits 93 Bußgeldverfahren

von 2. Februar 2012

Wer sich dieser Tage durch Halle (Saale) bewegt, der muss an vielen Stellen höllisch aufpassen. Denn immer wieder sind Fußwegen und Straßen völlig verweist. Vor allem Fußgänger kommen teilweise nur noch in Tippelschritten voran, weil Hauseigentümer sich nicht um die Räumpflichten scheren. Unter anderem am Harz, am Schülershof oder auf dem Fußweg an der Magistrale gibt es einen dicken Eispanzer. “Hinsichtlich der Realisierung der Anliegerpflichten kann eingeschätzt werden, dass sich die Situation gegenüber den letzten Winterperioden verbessert hat”, teilte Stadtsprecherin Ria Steppan auf Nachfrage von HalleForum.de. Bisher hätten 110 Anlieger Auflagen bekommen, ihren Winterdienstpflichten nachzukommen. 93 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen bei der Räum- und Streupflicht seien bereits eingeleitet worden.

Doch auch auf Nebenstraßen ist es stellenweise kreuzgefährlich, so in der Kleinen Ulrichstraße, der Mühlgasse, dem Lachsweg, der Hermannstraße, Ratswerder, Bertramstraße, Wiesenstraße. Die Befahrbarkeit des so genannten A-, B- und C-Straßennetzes sei gewährleistet, so Steppan. “Dieses Netz umfasst alle Hauptstraßen, Straßen mit öffentlichen Nahverkehr sowie Straßen die Krankenhäuser, soziale Einrichtungen, Seniorenheim, Schulen und Kindergärten umfassen. Das sind ca. 40 % des gesamten Straßennetzes.”

Allerdings gesteht auch die Stadt ein, dass sich wegen der außergewöhnlichen Glätte auf den Anliegerstraßen durch die schnell gesunkenen Temperaturen und die strengen Fröste ein Zusatzbedarf ergibt. Deshalb seien zusätzlich Straßen, Straßenabschnitte und Einmündungsbereiche in den Winterdienst einbezogen worden. “Bis zum heutigen Tag wurde in insgesamt 32 Straßen zusätzlich gestreut. Weitere Straßen werden ebenfalls in den nächsten Tagen zusätzlich gestreut.” Wegen der niedrigen Temperaturen wirke das Streugut jedoch momentan nur eingeschränkt.

“Trotz der zusätzlichen Maßnahmen ist es nicht möglich das gesamte Nebenstraßennetz abzustumpfen”, so Steppan. “Jede zusätzliche Winterdienstmaßnahme außerhalb des Winterdienstplanes muss gegenüber des ausführenden Firmen extra vergütet werden.” Deshalb sei der Umfang des städtischen Winterdienstes nicht nur von den vorhandenen technischen Kapazitäten abhängig, “sondern auch von den zur Verfügung finanziellen Mittels der Stadt, die natürlich begrenzt sind.”