Empörung über Fällung von 30 Platanen an der Heideallee

Empörung über Fällung von 30 Platanen an der Heideallee
von 19. Dezember 2018

Daraufhin wurde dem BUND von Seiten der Genehmigungsbehörde zugesichert, rechtzeitig vor Erteilung der Ausnahmegenehmigung zur Fällung informiert zu werden. Vom Beginn der Fällarbeiten hat der BUND letztendlich aber erst zufällig gestern Abend – wenige Stunden bevor der erste Baum gekappt wurde – aus der Presse erfahren. Dabei ist die den Artikeln zugrunde liegende Pressemitteilung der HAVAG – welche sich in erster Linie und vor allem auf die Verkehrsumleitung während der Fällarbeiten bezog – teilweise falsch: So ist zu lesen, dass „im Rahmen der öffentlichen Beteiligung aller anerkannten Naturschutzverbände […] alle Einwendungen hinreichend erörtert werden“ konnten. Dies ist nicht der Fall. Die vorgebrachten Einwendungen zu Konflikten mit dem Artenschutz konnten durch die Vorhabenträgerin HAVAG nicht ausgeräumt werden, ebenso wurden auch die Einwendungen weiterer Teilnehmer*innen nicht entkräftet. Dies ist im Protokoll zum Erörterungstermin nachzulesen.

Dass die Fällungen jetzt genau vor Weihnachten stattfinden, wo ein Großteil der Bürger*innen mit Feiertagsplanungen beschäftigt und viele gar nicht in Halle sind, hat dabei ein besonderes Geschmäckle. Auch dass bereits zwei Tage nach Eingang der Ausnahmegenehmigung sämtliche Bäume gefällt sind, lässt vermuten, dass die HAVAG – anders als die anerkannten Naturschutzverbände und weitere Einwender*innen – bereits vorab von der Erteilung der Genehmigung wusste. Und dies, obwohl für die Ausstellung der Genehmigung notwendige, aber fehlende Unterlagen erst zwei Wochen vor Fälltermin durch die HAVAG nachgereicht worden sind – ohne dass diese noch einmal zur öffentlichen Ansicht ausgelegt worden sind. „Es wird unweigerlich der Eindruck erweckt, dass hier aus Angst vor einer Bürger*innenmobilisierung zwischen der Stadt, der Vorhabenträgerin HAVAG und der Genehmigungsbehörde Stillschweigen vereinbart und die Fällungen in einer Art Nacht- und Nebelaktion durchgeführt wurden“, so Ralf Meyer, Landesvorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt.

Der BUND bleibt bei seiner Position, dass die Fällungen mit geltendem Artenschutzrecht nicht vereinbar sind (siehe Pressemitteilung vom 13.09.18) und die geplanten Ersatzmaßnahmen nicht ausreichen, um einen äquivalenten Ersatz in räumlichem Zusammenhang zur Eingriffsfläche zu schaffen. Die jungen Bäume der Ersatzpflanzungen können die Ökosystemdienstleistungen der Altbäume hinsichtlich Stadtklima und Habitatangebot über mehrere Jahrzehnte nicht ersetzen. Zudem sind sie deutlich anfälliger für Trockenstress, ein Überleben in Zeiten von Klimawandel und Dürre ist selbst bei aufwändigen und kostspieligen Gieß- und Pflegemaßnahmen über Jahre hinweg ungewiss. Der BUND fordert, dass die HAVAG eine Richtigstellung hinsichtlich nicht ausgeräumter Einwendungen veröffentlicht. Weiterhin fordert der BUND im Hinblick auf weitere Planungen von Baumaßnahmen, dass eine öffentliche Beteiligung ihrem Namen gerecht wird und zukünftig transparent und ergebnisoffen durchgeführt wird. Mitarbeiter*innen der Genehmigungsbehörden müssen weisungsfrei und ohne politischen Druck allein auf Grundlage geltenden Rechts und ihrer fachlichen Expertise entscheiden dürfen, ob sie ein Vorhaben genehmigen oder nicht.