Entscheidung des Saalkreises zu Hartz IV – Schreiben der Agentur für Arbeit Halle an den Landrat Bichoel

von 8. September 2004

Sehr geehrter Herr Bichoel, Ihr Schreiben vom 06.09.2004 als Reaktion auf meine Presseinformation habe ich ebenfalls mit Verwunderung gelesen. Aus verschiedenen Äußerungen Ihres Hauses in der MZ musste ich entnehmen, dass sich der Saalkreis für eine getrennte Aufgabenwahrnehmung entschieden hat. Dies wurde durch Mitarbeiter Ihres Hauses im Vorfeld in Gesprächen auch wiederholt so zum Ausdruck gebracht. Unabhängig von der Frage der Aufgabenwahrnehmung ab 01.01.2005 habe ich Ihnen bereits mit dem zu Ihrer Information nochmals beigefügten Schreiben aus dem Juni 2004 den Entwurf einer umfassenden Überleitungsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Nach mehrmaligen Nachfassen aus meinem Hause ist es dann endlich am 13.08.2004 zu einem Gespräch darüber gekommen, in dem durch den zuständigen Amtsleiter eindeutig zum Ausdruck gebracht wurde, dass u.a. die Nutzung des Erfassungsprogrammes A2LL durch die Landkreisverwaltung nicht beabsichtigt ist. Mit einer derartigen Entscheidung ist die Ihnen im Juni übersandte Überleitungsvereinbarung vollständig hinfällig. Dies und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Betroffenen wurde Ihren Mitarbeitern gegenüber auch so zum Ausdruck gebracht. Es wurde vereinbart, dass Ihr Haus diese Entscheidung bis 20.08. nochmals überprüft und eine Rückmeldung dazu gibt; es bestand Einvernehmen, dass der Abschluss einer umfassenden Überleitungsvereinbarung in der Ihnen damals übersandten Fassung im Interesse der betroffenen Bürger und aus der Natur der Sache heraus nur bis zum 31.08.2004 wirklich Sinn gibt. Beide Termine sind aus Ihrem Hause ohne die verabredete verbindliche Rückmeldung verstrichen. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber in den §§65a ff SGB II verbindliche Regelungen im Interesse der betroffenen Kunden getroffen, die es nunmehr gilt, umzusetzen. Um im Rahmen dieser gesetzlichen Regelungen noch die notwendigen Verfahrensabsprachen zu treffen, habe ich Ihnen mit Fax vom 24.08.04 eine Vereinbarung zu § 65a SGB II zugesandt. Nur auf dieser Grundlage besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch die Möglichkeit einer Vereinbarung im Verhandlungswege. Die von mir in der Pressemitteilung beschriebenen Wirkungen Ihrer Entscheidungen für die Betroffenen ab 01.01.2005 erfahren dadurch keinerlei Änderungen bzw. Ergänzungen. Insoweit vermag ich nicht zu erkennen, weshalb die von Ihnen angesprochene Pressemitteilung voreilig gewesen sein soll. Der Abschluß von umfassenden Überleitungsvereinbarungen mit dem Landkreis Bitterfeld und der Stadt Halle sowie die wiederholten Gespräche mit Vertretern Ihres Hauses machen m.E. deutlich, dass von meiner Seite jederzeit Verhandlungsbereitschaft gegeben war. In Anbetracht der aus der Zielstellung 01.01.2005 und dem zu bewältigenden Mengengerüst resultierenden Zeitschiene lassen es die zu bewältigenden Aufgaben jedoch nicht zu, Verhandlungen dazu unendlich hinauszuschieben. Aus den Verlautbarungen der Presse, den Aussagen Ihrer Mitarbeiter sowie den Fortschritt der Zeit wurde für mich deutlich, dass eine umfassende Überleitungsvereinbarung, wie mit Schreiben Juni 2004 von meiner Seite angeboten wurde, von Ihrer Seite nicht gewünscht war. Sie werden verstehen, dass ich Ihre zum Ausdruck gebrachte Verwunderung deshalb teile. In Ihrem Schreiben vom 06.09.2004 machen Sie auch an keiner Stelle deutlich, welche meiner Aussagen in der Pressemitteilung 76/2004 unzutreffend sind. Für eine Gespräch zu diesen Fragen stehe ich selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Anlage Mit freundlichen Grüßen Sabine Edner Vorsitzende der Geschäftsführung Arbeitsagentur Halle