Erinnerung an den Mauerbau in Berlin vor 58 Jahren: Die Todesopfer namentlich erinnern – Die Opfer des Grenzregimes weiter entschädigen

Erinnerung an den Mauerbau in Berlin vor 58 Jahren: Die Todesopfer namentlich erinnern – Die Opfer des Grenzregimes weiter entschädigen
von 12. August 2019

Stellvertretend sei an zwei Todesopfer an der Berliner Mauer aus Sachsen-Anhalt erinnert:

Am 23. August 1962 wurde der damals 19-jährige Transportpolizist Hans-Dieter Wesa aus Trebitz in Berlin- Prenzlauer Berg bei einem Fluchtversuch nach Westberlin von einem Kollegen erschossen. Der 30-jährige Hans-Joachim Zock aus Halle ertrank am 14. November 1970 beim Versuch, die Spree nach Westberlin zu durchschwimmen.

Die Landesbeauftragte informiert mit der Wanderausstellung und einer dazugehörenden Broschüre unter dem Titel „An der Grenze erschossen“ an die Todes-opfer des Grenzregimes. Hier werden die Todesopfer am Grenzabschnitt in Sachsen-Anhalt und aus Sachsen-Anhalt an anderen Abschnitten des Eisernen Vor-hangs und der Berliner Mauer namentlich genannt. Die Ausstellung steht aktuell im Amtsgericht Zeitz und wird am 20. August um 15:30 Uhr mit einem Vortrag der Landesbeauftragten erläutert.

Der Landesbeauftragten ist es wichtig, mit der Wanderausstellung im ganzen Land Sachsen-Anhalt namentlich an die Todesopfer zu erinnern.
Gescheiterte Fluchtversuche wurden nach DDR-Recht kriminalisiert und hart bestraft. Deshalb muss den Betroffenen die Anerkennung des heutigen Rechtsstaates gehören. Dazu zählt auch das laufende Gesetzesverfahren zur Aufhebung der Fristen der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze und die fortlaufende Rechtssprechung, die anerkennt, dass auch gelungene Fluchten mit gesundheitlichen Folgeschäden einhergehen, wie das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt (BVerwG 8 C 1.19 vom 24.07.2019).

Die Landesbeauftragte tritt für die Entfristung und Verbesserung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze ein, die es Betroffenen ermöglicht, weiter ihre Ansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus fordert sie eine Erleichterung bei der Anerkennung besonders gesundheitlicher Folgeschäden, die das Leben der Betroffenen und teils ihrer Angehörigen über Jahrzehnte prägen und belasten. Hier braucht es erleichterte Bedingungen zur Anerkennung.