Erläuterung zur Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (Großveranstaltungen)

von 18. April 2020

Für Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmern erarbeitet derzeit die Landesregierung für die Zeit nach Außerkrafttreten der 4. Eindämmungsverordnung ab 4.5.2020 unter Berücksichtigung der fortschreitenden Infektionslage im Land Konzepte für Veranstaltungen, um ggf. eine erste schrittweise Öffnung des Verbots zu ermöglichen und kontinuierlich fortzuschreiben, wenn und soweit die Verhältnisse dies erlauben.

Bis zur nächsten Abstimmung zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten am 30.4.2020 wird eine bundesweit einheitliche Definition des Begriffs der Großveranstaltung angestrebt.

Es gibt also derzeit keinen Anlass, kleinere Veranstaltungen schon jetzt, also vor dem 30.4.2020, flächendeckend abzusagen.