Der Gesetzentwurf sieht vor, von den Eltern für den gesamten Monat, in dem die Schließung erfolgte, keinen Kostenbeitrag zu erheben, wenn einer Kindertageseinrichtung oder einer Tagespflegestelle wegen einer Entscheidung einer Gesundheitsbehörde oder der Landesregierung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes die Betreuung von Kindern ganz oder teilweise untersagt wird.
Dank der heutigen Ankündigung von Ministerin Grimm-Benne ist klar: Trotz des absehbaren Endes der Legislaturperiode und der noch laufenden Beratungen zum Gesetzentwurf werden die Elternbeiträge in jedem Fall erstattet, wenn Kitas aufgrund des Infektionsschutzes geschlossen werden müssen. Ich begrüße diese Entscheidung, stellt sie doch eine weitere Entlastung der Eltern während der Pandemie dar, so die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion,Verena Späthe. Das betrifft aktuell die Schließungen aufgrund der bundesweiten Notbremse.
Das Land hat bereits im letzten Jahr die Elternbeiträge während Corona-bedingter Schließzeiten erstattet.