Erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen

von 16. April 2020

Das legt die 4. Corona-Eindämmungsverordnung fest, die das Kabinett heute beschlossen hat und mit der Einigungen aus dem gestrigen Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten umgesetzt werden. Zugleich bleiben Kontaktbeschränkungen bis einschließlich 3. Mai bestehen. „Um die Pandemie einzudämmen, ist es wichtig, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken“, betonte Gesundheitsministerium Petra Grimm-Benne.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist weiter nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Familienmitgliedern gestattet. Gaststätten, aber auch Sportstätten und Spielplätze bleiben geschlossen. In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiter Besuchsverbot. Großveranstaltungen sind bis Ende August untersagt. Das Tragen von Schutzmasken in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften wird dringend empfohlen. Eine Maskenpflicht wurde aber nicht festgeschrieben. Gottesdienste dürfen weiter nicht stattfinden. Hotels sind weiter nur für Geschäftsreisende geöffnet; Touristen dürfen nicht übernachten.

Durch die Beschränkungen der vergangenen Wochen sei die Infektionsgeschwindigkeit gedrosselt worden. Diesen Weg müsse man konsequent weiter gehen. Die Risiken der Corona-Pandemie erforderten eine neues gesellschaftliches Verständnis des sozialen Umgangs, mehr Selbstbeobachtung und Selbstdisziplin, heißt es in der Präambel zur Verordnung. Das Einhalten des Mindestabstands, Hygiene und weitere Verhaltensregeln werden eingefordert, in Bussen und Bahnen wird das Tragen von Masken empfohlen. „Mit einem geschlossenen Vorgehen der Länder können wir das Virus effektiv bekämpfen und die Zunahme der Infektionen weiter verringern. Notwendige Beschränkungen bleiben bestehen. Lockerungen gibt es dort, wo sie möglich werden. So können wir erste Erfolge im Kampf gegen das Virus sichern und die Bevölkerung schützen“, betonte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff. Man setze auf schrittweise Öffnungen. Für den 4. Mai wird zum Beispiel in Aussicht gestellt, dass Friseure wieder öffnen.

Ab dem kommenden Donnerstag, 23. April, sollen nach entsprechenden Vorbereitungen Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen wieder stattfinden. Der entsprechende Erlass wird den Schulen bis Freitag, 17. April, vorliegen. Die unterrichtlichen Prüfungsvorbereitungen für die Schülerinnen und Schüler werden NICHT am kommenden Montag, 20. April, starten. Sowohl Schulleitungen als auch Schulträger erhalten die notwendige Vorlaufzeit, die für die Abstimmungen notwendig ist. Diese Abstimmungen werden ab dem kommenden Montag erfolgen.

Die Schulen sollen sich darüber hinaus darauf vorbereiten, unter Sicherstellung von Maßnahmen zur Kontaktminimierung und Abstandsregelungen im Sinne des § 2 Abs. 4, den Schulbetrieb ab dem 4. Mai 2020 schrittweise wieder aufzunehmen.

Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs sind laut Verordnung insbesondere Maßnahmen zur Kontaktminimierung und Abstandsregelungen zu treffen. Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte der Unterricht, wenn er im geschlossenen Raum stattfindet, durch längere Pausenzeiten zum Lüften unterbrochen werden. Ein Wechsel von Präsenz und Distanz der Schülerinnen und Schüler in der Schule und zu Hause ist vorzusehen.

Über weitere Maßnahmen wollen Bund und Länder jeweils in zweiwöchigem Turnus entscheiden. Das nächste Treffen wird am 30. April stattfinden.

Weitere Informationen sind auch unter www.coronavirus.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Die 4. Corona-Eindämmungsverordnungfolgt im Laufe des Tages.

     
PP