Erweiterte Teststrategie und Masken für alle Pflegeeinrichtungen

von 7. Mai 2020

Sachsen-Anhalt wolle die Corona-Tests ausweiten, um vulnerable Bevölkerungsgruppen zu schützen, Infektionsketten schnell zu erkennen und zu unterbrechen, sagte Grimm-Benne. Dabei sollen insbesondere Seniorinnen und Senioren und Kinder in den Blick genommen werden. Ein entsprechendes Konzept wird derzeit im Landesamt für Verbraucherschutz abgestimmt. „Ziel ist zu verhindern, dass Infektionsherde entstehen, die zu einer starken zweiten Welle der Krankheit im Land führen könnten“, sagte die Ministerin. Genügend Testkapazitäten stünden zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang soll auch das Monitoring im Rahmen der sogenannten Virologischen Surveillance, der Untersuchung von Atemwegsproben von Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen, erweitert werden. Der Surveillance-Bericht gibt in Sachsen-Anhalt einen regelmäßigen aktuellen Überblick über die epidemiologische Situation akuter Atemwegserkrankungen (ARE) unter Kindern in vorschulischen Kindergemeinschaftseinrichtungen und über die Influenza-Aktivität in Sachsen-Anhalt. Hier werden Proben werden jetzt Proben auch auf Corona-Viren untersucht.

Künftig ist im Rahmen der Teststrategie ergänzend eine repräsentative wöchentliche Stichprobenuntersuchung von Bewohnern in Pflegeheimen auf Corona-Viren geplant, wie auch eine Ausweitung auf Schuleingangsuntersuchungen und Vorsorge-Untersuchungen von Kindern.

Grimm-Benne appellierte nochmals, Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Dies gelte im täglichen Miteinander, insbesondere aber auch für Beschäftigte und Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie für alle, die in Gemeinschaftsunterkünften lebten. So empfiehlt das Konzeptpapier, das medizinisches und pflegerisches Personal beim Kontakt mit Patientinnen und Patienten generell einen Mund-Nasen-Schutz trägt. Bei engem Kontakt solle auch der Patient einen Mund-Nasen-Schutz tragen oder, wenn dies nicht toleriert wird, das Personal eine FFP2/3-Maske ohne Ventil tragen.

In Gemeinschaftseinrichtungen wird für alle, die in Bewegung sind (z. B. in der Pause, auf Fluren etc.) ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen. Grimm-Benne: „Ansonsten gelten die Abstandsregeln mindestens 1,5 m und regelmäßiges Lüften.“

Ab heute werden über die Landkreise an alle mehr als 1.200 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen Masken verteilt. Die ambulanten Einrichtungen erhalten jeweils 600 FFP 2 Masken und 2.000 OP-Masken. Bei den stationären Einrichtungen richtet die Menge nach der Größe der Einrichtungen. „Damit können die Pflegeheime auch Masken an Besucherinnen und Besucher ausgeben“, so Grimm-Benne.

In den 633 Einrichtungen der Stationären Pflege leben mehr als 28.000 Pflegebedürftige, die von mehr als 22.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versorgt werden. In der Ambulanten Pflege versorgen mehr als 12.000 Beschäftigte von 613 Diensten mehr als 30.000 Personen (Pflegestatistik 2017).