Europäischer Tag des Gedenkens an die Opfer von Stalinismus und Nationalsozialismus

von 23. August 2017

Der Vertrag war auf 10 Jahre befristet und ermöglichte es Hitler, ungehindert in Polen einzufallen und damit den 2. Weltkrieg zu eröffnen. Die Sowjetunion unter Führung Stalins wiederum konnte ungehindert auf Finnland, Estland, Lettland und weitere ostmitteleuropäische Staaten zugreifen und sie besetzen.

Die geheime Aufteilung der Welt bedeutete für Millionen Menschen Krieg, Tod, Vertreibung oder Gefangenschaft. Dieser Pakt zwischen der stalinistischen Sowjetunion und dem nationalsozialis-tischen Deutschland ebnete den Weg in den 2. Weltkrieg mit seinen Verheerun-gen. Die Folgen sind bis heute in den betroffenen Staaten und konkret in den Familien wirksam.

Das Europäische Parlament hatte am 2. April 2009 in der Entschließung: „zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus“ die Forderung verbunden, den 23. August zum „Europäischen Tag des Gedenkens an die Opfer aller totalitären und autoritären Regime zu erklären.

Die DDR hatte sich einer Entschädigung sowjetischer und mittelosteuropäischer Zwangsarbeiter und auch der Spätheimkehrer stets verweigert. Der frühere sachsen-anhaltinische Ministerpräsident und Bundestagsabgeordnete Dr. Chris-toph Bergner (CDU) und der frühere Bundestagsabgeordnete Maik Reichel (SPD) setzten sich deshalb insbesondere für die Entschädigung der Spätheim-kehrer in Ostdeutschland ein. Dr. Bergner argumentierte: „Die DDR sah keine Verpflichtung für staatliche Solidaritätsleistungen gegenüber Spätheimkehrern. Der SED-Staat ignorierte die individuelle Betroffenheit und überließ es allein der Zufälligkeit unterschiedlicher Schicksalswege, wenn es darum ging, Kriegsfolgen zu bewältigen. Dies muss und soll für die Spätheimkehrer endlich korrigiert wer-den. Wir beenden also ein ideologisch geprägtes Missverständnis der DDR, wenn wir uns für die Heimkehrerentschädigung Ost entscheiden und damit an-erkennen, dass diese Kriegsgefangenen mit ihrer langen Gefangenschaft eine Leistung stellvertretend für das ganze deutsche Volk erbringen mussten.“ 1

Erst jetzt können deshalb auch mit einer Frist bis zum 31.12.2017 ehemalige deutsche Staatsangehörige und Volkszugehörige, die als Zivilpersonen während und nach dem 2. Weltkrieg für eine ausländische Macht Zwangsarbeit verrichten mussten, eine Aner-kennungsleistung beantragen.

Insbesondere in den mittelosteuropäischen Staaten, die von der stalinistischen Sowjet-union besetzt wurden aber auch bei den Verfolgtenverbänden und Aufarbeitungsinitiati-ven in Sachsen-Anhalt ist dieser Tag ein wichtiges Datum.
Bis 1989 war es verboten, über die Verbrechen des Kommunismus und Stalinismus zu sprechen. Die Bücher von Alexander Issajewitsch Solschenizyn über den ‚Archipel Gu-lag‘ und das Buch ‚1984‘ von George Orwell waren verboten. Besitzer dieser Bücher wurden inhaftiert und zu Gefängnisstrafen verurteilt. Auch die Erinnerung an die mit der Befreiung von Nationalsozialismus verbundenen Verbrechen durch sowjetische Instituti-onen an der Zivilbevölkerung durch Verschleppung, Vergewaltigung, Inhaftierung und Zwangsarbeit durfte nicht wachgehalten werden. Alle mussten bei Strafe darüber schweigen. Diese Verbrechen sollten aus dem Gedächtnis der Nation gelöscht werden. Die Behörde der Landesbeauftragten hat dazu u. a. in der Publikation:„Die Fälle häufen sich. Übergriffe sowjetischer Soldaten in Sachsen-Anhalt 1945–1947“ informiert.

Der 23. August ist als Erinnerungstag an Totalitarismus, Gewaltherrschaft von Ideolo-gien unter Außerkraftsetzung von Rechtsstaatlichkeit und Presse- und Meinungsfreiheit ein wichtiges Datum.

Die Landesbeauftragte empfiehlt, diesen Tag in Sachsen-Anhalt stärker wahrzunehmen und mit Informations- und Gedenkveranstaltungen zu begehen. Damit wird sowohl eine wichtige Erinnerung und Aufarbeitung geleistet und zugleich das Bewusstsein für die Werte von Freiheit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit gestärkt.

Erst jetzt können deshalb auch mit einer Frist bis zum 31.12.2017 ehemalige deutsche Staatsangehörige und Volkszugehörige, die als Zivilpersonen während und nach dem 2. Weltkrieg für eine ausländische Macht Zwangsarbeit verrichten mussten, eine Aner-kennungsleistung beantragen.

Insbesondere in den mittelosteuropäischen Staaten, die von der stalinistischen Sowjet-union besetzt wurden aber auch bei den Verfolgtenverbänden und Aufarbeitungsinitiati-ven in Sachsen-Anhalt ist dieser Tag ein wichtiges Datum.
Bis 1989 war es verboten, über die Verbrechen des Kommunismus und Stalinismus zu sprechen. Die Bücher von Alexander Issajewitsch Solschenizyn über den ‚Archipel Gu-lag‘ und das Buch ‚1984‘ von George Orwell waren verboten. Besitzer dieser Bücher wurden inhaftiert und zu Gefängnisstrafen verurteilt. Auch die Erinnerung an die mit der Befreiung von Nationalsozialismus verbundenen Verbrechen durch sowjetische Instituti-onen an der Zivilbevölkerung durch Verschleppung, Vergewaltigung, Inhaftierung und Zwangsarbeit durfte nicht wachgehalten werden. Alle mussten bei Strafe darüber schweigen. Diese Verbrechen sollten aus dem Gedächtnis der Nation gelöscht werden. Die Behörde der Landesbeauftragten hat dazu u. a. in der Publikation: „Die Fälle häufen sich. Übergriffe sowjetischer Soldaten in Sachsen-Anhalt 1945–1947“ informiert.

Der 23. August ist als Erinnerungstag an Totalitarismus, Gewaltherrschaft von Ideolo-gien unter Außerkraftsetzung von Rechtsstaatlichkeit und Presse- und Meinungsfreiheit ein wichtiges Datum.

Die Landesbeauftragte empfiehlt, diesen Tag in Sachsen-Anhalt stärker wahrzunehmen und mit Informations- und Gedenkveranstaltungen zu begehen. Damit wird sowohl eine wichtige Erinnerung und Aufarbeitung geleistet und zugleich das Bewusstsein für die Werte von Freiheit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit gestärkt.